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Verhältnis des Steinmetzhandwerks zum Bildhauerhandwerk (Entwurf für einen Bericht an den Herzog)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, N 220 A 136
Nachlass Heinrich Schickhardt, Architekt und Ingenieur >> 1. Hochbau >> 1.1. Allgemeines und mehrere Orte
1626
Enthält: Ein Folioblatt, datiert 30. Januar und 6. Februar 1626, nimmt auch Bezug auf die in Württemberg einige Jahre zuvor beschlossene Ordnung zwischen Malern und Bildhauern. Die Steinmetze sollen Grabsteine mit Wappen aber ohne Bilder machen dürfen.