Bischof Berthold von Straßburg bestätigt die von der Herzogin Uta von Schauenburg mit Zustimmung ihres Erben des Grafen Eberhard von Eberstein vollzogene und von den Königen Philipp und Friedrich II. bestätigte Schenkung des Patronatsrechts zu Nußbach und der dazu gehörigen Kapellen zu Oberkirch und Oppenau an das Kloster Allerheiligen, gestattet dem Kloster, die Einkünfte dieser Kirchen nach dem Tode des jetzigen Pfarrers für des Klosters Nutzen einzunehmen und setzt die den Vikaren zu zahlenden Kompetenzen fest.