Berufungssache der Margarete zum Oldenhove, Beklagter ./. Herman Lütke Rocholl gen. Krimpman, Kläger. Kläger behauptet, die Beklagte habe ihm die Ehe, im Falle der Weigerung aber 100 Rthl. versprochen. Die Beklagte ist verurteilt worden. Sie wendet u.a. ein, das geistliche Gericht sei zuständig. Der Kläger wohnt bei seinem Meister, dem Radmacher Herman Buschmeier am Graben zwischen Ludgeri- und Ägiditor.