Spielhallen - Verschreckte Anwohner, hilflose Politiker
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/021 R100020/206
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/021 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2010
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2010 >> Unterlagen
11. März 2010
Angelika Waibel ist alarmiert, Evangelos Vrakas stocksauer. Beide aus höchst unterschiedlichen Gründen. Beides Mal hat der Ärger mit dem Boom von Glücksspielhallen im Land zu tun. Seit zehn Jahren hat die Zahl der "Spielhöllen" um 70 Prozent zugenommen. Angelika Waibel im Freiburger Stadtteil Stühlinger hat inzwischen die zweite Spielhalle vor dem Haus. "Seither gibt es Einbrüche in der Nachbarschaft, in den Spielhallen selbst Raubüberfälle und nachts telefonieren die Spieler auf der Straße nach Geldnachschub".
Die Stadt Freiburg sieht bisher keine Möglichkeit dagegen vorzugehen. Um eine solche Entwicklung zu verhindern, haben Stuttgarter Lokalpolitiker mit einem baurechtlichen Kniff ein neues Glücksspiel-Center im Stadtteil West ausgebremst. Evangelos Vrakas, der in der Region um Stuttgart fünf sogenannte "Mehrfachspielhallen" betreibt, will "bis zur letzten Instanz" dagegen klagen. Seine "Entertainment-Center" hätten nichts mit "Spielhöllen" gemein, sie seien "Freizeiteinrichtungen" und "Begegnungsstätten".
Wer hat also recht? In vielen betroffenen Kommunen bleibt Unwohlsein, oft Hilflosigkeit im rechtlichen Katz-und-Maus-Spiel. Andererseits werden im Land jährlich um 600 Millionen Euro Steuern von allen Glücksspielbetrieben eingenommen. Denn Kommunen erheben Vergnügungssteuer. Ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt...
Die Stadt Freiburg sieht bisher keine Möglichkeit dagegen vorzugehen. Um eine solche Entwicklung zu verhindern, haben Stuttgarter Lokalpolitiker mit einem baurechtlichen Kniff ein neues Glücksspiel-Center im Stadtteil West ausgebremst. Evangelos Vrakas, der in der Region um Stuttgart fünf sogenannte "Mehrfachspielhallen" betreibt, will "bis zur letzten Instanz" dagegen klagen. Seine "Entertainment-Center" hätten nichts mit "Spielhöllen" gemein, sie seien "Freizeiteinrichtungen" und "Begegnungsstätten".
Wer hat also recht? In vielen betroffenen Kommunen bleibt Unwohlsein, oft Hilflosigkeit im rechtlichen Katz-und-Maus-Spiel. Andererseits werden im Land jährlich um 600 Millionen Euro Steuern von allen Glücksspielbetrieben eingenommen. Denn Kommunen erheben Vergnügungssteuer. Ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt...
0:03:30; 0'03
Audio-Visuelle Medien
Becker, Tilman
Vrakas, Evangelos
Waibel, Angelika
Freiburg im Breisgau FR
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:19 MEZ
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