Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Herrschaft Haigerloch-Wehrstein: Akten (Bestand)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Hohenzollerische Bestände >> Grafschaft Sigmaringen und souveränes Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen >> Weltliche Herrschaften >> Herrschaft Haigerloch-Wehrstein
1452-1804
Überlieferungsgeschichte
Vorbemerkung
I. Geschichtlicher Überblick
Die Herrschaft Haigerloch bestand beim Übergang an die Hohenzollern 1497 aus der Stadt Haigerloch, den Dörfern Gruol, Heiligenzimmern, Weildorf, Bittelbronn, Trillfingen, Hart, Bietenhausen, Höfendorf und Hospach.
Die Herrschaft Haigerloch war im 13. Jahrhundert im Besitz der Grafen von Hohenberg, die 1367 einen Teil der Herrschaft, die sogen. "niedere" Stadt mit den Dörfern Trillfingen, Hart, Bietenhausen, Höfendorf, Imnau und Hospach (jetzt Hospacher Hof) an die Grafen zu Württemberg verpfändeten, den anderen Teil, die "obere" Stadt mit den Dörfern Gruol, Heiligenzimmern, Weildorf und Bittelbronn an Österreich verpfändeten. Im Jahr 1381 kam Österreich durch Kauf in das volle Eigentum des gesamten Gebietes und verpfändete es weiter. Pfandsinhaber waren zunächst die Verkäufer selbst, ab 1392 die Herren von Weitingen, ab 1436 Heinrich von Stöffeln; von dessen Tochter kam die Pfandschaft an Graf Ludwig von Württemberg. Seine Witwe, Pfalzgräfin Mechthild, löste sie von ihren Söhnen ein und brachte sie ihrem 2. Gemahl, Herzog Albrecht von Österreich, zu. Nach ihrem Tod fiel der Besitz 1482 an Herzog Sigmund von Österreich und 1490 an König Maximilian.
Graf Eitelfriedrich II. von Zollern erwarb 1497 das volle Eigentum an der Herrschaft Haigerloch im Tausch gegen die Herrschaft Räzüns in Graubünden, die die Frau Eitelfriedrichs I. als Heiratsgut in die Ehe gebracht hatte.
Mit dem Kauf von Imnau 1516 und von Stetten bei Haigerloch 1542, beide von den Herren von Weitingen, und dem Kauf der Herrschaft Wehrstein 1552 durch Graf Jos Niklas II. erreichte die nunmehrige Herrschaft Haigerloch-Wehrstein ihren endgültigen Umfang. Jos Niklas II. hatte die Herrschaft Wehrstein für seinen Vetter Karl erworben, der 1555 von Österreich damit belehnt wurde und 1558 nach dem Tod von Jos Niklas II. auch die Zollerngrafschaft und die Herrschaft Haigerloch erbte.
Karl teilte 1576 sein Land, der jüngste Sohn erhielt die Herrschaft Haigerloch-Wehrstein. Damit wurde die Stadt Haigerloch Mittelpunkt einer neuen zollerischen Herrschaft und Sitz einer Linie der Familie, die 1634 mit Graf Karl ausstarb. Die Besitzrechte an dieser allodialen Herrschaft gingen an Hohenzollern-Sigmaringen über.
Als unter Maria Theresia und Joseph II. die österreichische Regierung die Landeshoheit der Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen aufgrund der von Österreich beanspruchten Lehenshoheit immer mehr zu beschneiden versuchte, verlegte Fürst Joseph Friedrich von Hohenzollern-Sigmaringen seine Residenz nach Haigerloch. Sein Nachfolger Karl Friedrich (1769-1785) löste die Residenz wieder auf.
Die Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 brachte den beiden Fürsten von Hohenzollern die volle Souveränität und damit auch das Ende der österreichischen Lehenshoheit über Wehrstein.
Die Herrschaft Wehrstein
Sie besteht aus der namengebenden Burg über Fischingen, den Dörfern Betra, Empfingen und Fischingen.
Um die Mitte des 14. Jht. stirbt das Geschlecht der Edelfreien von Wehrstein, die ab ca. 1101 urkundlich genannt sind, aus. Oberlehensherren sind im 13. Jht. die Grafen von Hohenberg. Mit dem Verkauf der Grafschaft Hohenberg an Österreich ging auch die Herrschaft Wehrstein an Österreich. Sie wurde weiter als Lehen ausgegeben, an die Herren von Weitingen bis Anfang des 16. Jahrhunderts - mit Unterbrechung von 1404-19 bei den Herren von Mansberg - 1516 auf kurze Zeit an das Haus Hohenzollern. Ab 1529 ist sie im Besitz der Grafen von Nellenburg, bis sie 1552 Graf Jos Niklas II. von Hohenzollern für seinen Vetter Karl I. (zu Sigmaringen) käuflich erwirbt, der 1555 von Österreich auch damit belehnt wird. Nachdem Karl 1558 auch die Herrschaft Haigerloch geerbt hat, verbindet er diese mit Wehrstein. Österreich behauptet die Oberlehens herrschaft sowie die Landeshoheit mit der hohen und malefizischen Obrigkeit, bis 1806 die lehensherrschaftliche Unterordnung unter das vorderösterreichische Oberamt Rottenburg aufhörte. Der vorliegende Bestand enthält viele Akten über Streitigkeiten aus diesem von Österreich behaupteten Lehensverhältnis.
Inhalt und Bewertung
II. Zum Archivalienbestand
Die in dem vorliegenden Bestand vereinigten Archivalien sind zum kleineren Teil vor 1860 ins Archiv gelangt und waren in einem handschriftlichen Verzeichnis aufgeführt. Einige der darin aufgenommenen Stücke wurden 1860 an das Haus- und Domänenarchiv abgegeben.
Der weitaus größere Teil ist einer umfangreichen Ablieferung des Oberamts Haigerloch vom 19. Oktober 1925 entnommen. Weiteres Schriftgut dieser Ablieferung gehört zum fürstlichen oder zum preußischen Oberamt Haigerloch sowie zur Herrschaft Glatt. Die Bücher (Protokolle, Urbare und Rechnungen in Buchform) sind in das vorliegende Verzeichnis nicht aufgenommen.
Eine ganze Reihe der hier verzeichneten Akten aus der Ablieferung von 1925, die ja nur bis 1806 gehen, war in die Registratur des nachmaligen Preußischen Oberamts Haigerloch einverleibt worden und trägt daher Aktenumschläge mit den Aktenzeichen des Preußischen Oberamt.
Das Schriftgut stammt vorwiegend aus der Kanzlei des herrschaftl. Oberamts Haigerloch-Wehrstein, einiges von der Regierung des Fürstentums Sigmaringen und vereinzelt aus der Kanzlei des vorderösterreichischen Oberamts Rottenburg, besonders die vor 1860 ins Archiv gelangten Akten über Wehrstein.
Die Verzeichnung des vorliegenden Bestandes wurde von Archivamtmann Kungl begonnen und nach dessen Ausscheiden von Archivamtmann Adam zu Ende geführt, der auch die Akten in die endgültige systematische Ordnung brachte. Reinschrift und Register fertigte Frau Musen.
Der Bestand umfaßt 593 Faszikel mit insgesamt 6 lfd. m.
Sigmaringen, September 1973
(gez.) Adam
Im Herbst 2013 wurde unter der Betreuung von Sabine Hennig das maschinenschriftliche Findbuch inklusive Orts- und Personenregister im Rahmen des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Projekts zur Retrokonversion archivischer Findmittel durch einen externen Dienstleister digitalisiert.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.