Johannes Wolfskeel, Domherr zu Würzburg und Landrichter des Herzogtums in Franken, beurkundet: Vor dem Landgericht haben der Komtur und die Brüder der Deutschordenskommende in Würzburg alle Güter des Konrad von Randersacker in Dorf und Gemarkung Gerbrunn rechtmäßig erklagt. Er setzt sie daher in den Nießbrauch dieser Güter ein und erteilt ihnen Schirmer. Der geben ist 1375 an dem nehsten dinstag vor sant Katherinen tage der heiligen jungfrauwen. Aussteller: Landrichter. Empfänger: Deutschordenskommende Würzburg

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Staatsarchiv Würzburg
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