Der Streitgegenstand der Appellation an das RKG ist nicht ersichtlich. Die sententia a qua wurde von Schultheiß, Meier und Schöffen des Gerichts zu Thorn auf Unterweisung der Schöffen von Roermond gefällt, nachdem Schultheiß und Schöffen von Echt zuvor keinen rechtlichen Rat erteilen konnten. Von appellatischer Seite wird eingewandt, daß eine Appellation von Urteilen des Oberhofs in Roermond an das RKG nicht möglich sei. Die Appellanten erklären dagegen, daß das Gericht von Thorn in Roermond nur um nachbarschaftliche Rechtshilfe habe bitten können; die Schöffen von Roermond erfüllten für das Gericht von Thorn nicht die Funktion des Oberhofs. Das Thorner Gericht stehe unter der Herrschaft der reichunmittelbaren Äbtissin von Thorn, so daß von dem dort eröffneten Urteil an das RKG appelliert werden könne.
Vollständigen Titel anzeigen
Der Streitgegenstand der Appellation an das RKG ist nicht ersichtlich. Die sententia a qua wurde von Schultheiß, Meier und Schöffen des Gerichts zu Thorn auf Unterweisung der Schöffen von Roermond gefällt, nachdem Schultheiß und Schöffen von Echt zuvor keinen rechtlichen Rat erteilen konnten. Von appellatischer Seite wird eingewandt, daß eine Appellation von Urteilen des Oberhofs in Roermond an das RKG nicht möglich sei. Die Appellanten erklären dagegen, daß das Gericht von Thorn in Roermond nur um nachbarschaftliche Rechtshilfe habe bitten können; die Schöffen von Roermond erfüllten für das Gericht von Thorn nicht die Funktion des Oberhofs. Das Thorner Gericht stehe unter der Herrschaft der reichunmittelbaren Äbtissin von Thorn, so daß von dem dort eröffneten Urteil an das RKG appelliert werden könne.
AA 0648, 215 - R 2021
AA 0648 Reichskammergericht, Teil X: Prozessakten des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf im Rijksarchief Maastricht
Reichskammergericht, Teil X: Prozessakten des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf im Rijksarchief Maastricht >> 16. Buchstabe R
1529-1530 (1310-1530)
Enthaeltvermerke: Kläger: Peter von Richalts und seine Frau Eva von Krackouwen, (?) Beklagter: Sibilla und Gertrud, Töchter des verstorbenen Paul in der Mühlen (Mulen), und Simon von Hocht, (?) Prokuratoren (Kl.): Dr. Simon Engelhart 1529 - Dr. Leonhard Hochmüller 1529 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Simon Engelhart 1529 - Dr. Ludwig Ziegeler 1529 - Dr. Friedrich Reffstock 1529 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Schultheiß, Meier und Schöffen von Thorn - 2. Schultheiß und Schöffen von Echt - 3. Schöffen von Roermond - 4. RKG 1529-1530 (1310-1530) Beweismittel: Urkunde Karls von Egmond Herzog von Geldern und Jülich betreffend das Appellationsprivileg des Herzogtums Geldern, 1529 (Q 6). Urkunde der Stadt Roermond betreffend Verbot der Appellation an das RKG, 1529 (Q 7). Attestat der Meier von Thorn und Grathem betreffend Verbot von Appellationen gegen Urteile des Oberhofes in Roermond, 1529 (Q 8). Appellationsprivileg Kg. Heinrichs VII. für das Herzogtum Geldern, 1310 (Q 12). Beschreibung: 1 cm, lose, 21 Bl., Q 1-13; die Originalurkunden Q 1-5 und Q 8 wurden der Akte entnommen
Sachakte
Sonstiges: Für die Nutzung gesperrt bis 9999
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:12 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht, Maastricht AA 0648 (Bestand)
- 16. Buchstabe R (Gliederung)