Herzog Wilhelm von Kleve ist dem Adolf Gruiter schuldig: (1) 180 Goldgulden als Entgelt für den Schaden an Pferden und Harnischen, der ihm bei der Einnahme der Stadt Sittard durch die Burgundischen entstanden ist; (2) 820 Goldgulden, die er ihm zur Rettung von Land und Leuten in der Burgundischen Fehde geliehen und an Rechenmeister Heinrich von Essen ausgezahlt hat. Der Herzog verpfändet dem Gruiter dafür Einkünfte von den Zehnten zu Oberwengern, Silschede, Freilinghausen und Esborn, die zum Amt und der Rentei Wetter gehören und die von ihm als Rentmeister auszuzahlen sind. Fortschreibung: Vereinbarung mit Adolf Gruiter über die Modifizierung der Auszahlungsbedingungen; Datum: 20.11.1569; gezeichnet: Dr. Heinrich Olisleger, Johannes Potgießer von Essen, Rutger Rudenscheid, Wolter Verwer.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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