Stadtschultheiß, Rentbaumeister und Rat der Stadt Aschaffenburg bekunden am 14. Juli 1766, dass, nachdem das vom Grafen von Ostein, Würzburger Domscholaster, mit Billigung des damaligen Mainzer Kurfürsten Johann Friedrich Carl von Ostein, am 22. September 1758 aufgenommene Kapital in Höhe von 3025 Gulden plus Verzinsung auf Befehl des jetzigen Mainzer Kurfürsten und Erzbischof Emmerich Joseph von Breidbach zu Bürresheim abgetragen wurde, der hochfürstlich-corveyische Hofrat Edmund Adam Hardy ihnen ein Kapital über 1500 Gulden plus Zinsen in bar gezahlt hat, welches zur Abtragung der vorherigen Schuld genutzt worden war. Weiterbearbeitungsvermerk vom 23. Juli 1766 über Billigung des neuen Kredits durch den Mainzer Kurfürsten am 22. Juli 1766. Weiterbearbeitungsvermerk vom 29. Oktober 1773 über Abtragung der Schuld. (Urkunde zerschnitten, = entwertet)