Ruprecht, Graf zu Virneburg, und Friedrich, Graf zu Leiningen, führen eine Vereinbarung herbei in der Angelegenheit der Eheberedung für Kuno, Sohn zu Westerburg und Schaumburg, einer- und Mechthild (Metze), älteste Schwester der Grafen Ruprecht und Wilhelm von Virneburg, andererseits. Gemäß dem Ehevertrag und nach Absprache mit Wilhelm, Herrn zu Reichenstein (Richstein), hätte die Ehe am Donnerstag nach Lätare (7.3.) vollzogen werden sollen, was jedoch bis dato hinausgezögert worden sei. Im Interesse einer weiterhin einvernehmlichen Eheschließung (den hylich fruntlichen zu follefuren) haben nun die Grafen Ruprecht und Wilhelm einer- und Graf Friedrich mit weiteren frunden des Reinhard, Herrn zu Westerburg - diese zugleich handelnd für Kuno - andererseits vereinbart, daß die Ehe am Montag vor Michaelistag (23.9.) zu Monreal vollzogen werden soll. Bis dahin soll Reinhard sicherstellen, daß Mechthild als Wittum die Hälfte von Schloß und Herrschaft Westerburg sowie 400 Gulden vom Westerburger Zollturnosen zu Kaub, ersatzweise zu Sankt Goar oder zu Boppard, verschrieben erhält. Die Urkunde darüber soll am Montag nach Mariae Himmelfahrt (19.8.) Beauftragten der Gegenseite nach Koblenz zugestellt werden. Dabei soll auch darüber entschieden werden, wie es mit den in der Eheberedung vorgesehenen 4000 Gulden Mitgift gehalten werden soll. Sr.: Die Ausst. Ausf. Pap. - 2 Sg. aufgedr., 1 ab - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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