Hutten'sche Beschwerden contra Schwarzenberg wegen der dem Stoffel Schmidt, windsheimischen Hintersassen zu Bullenheim, von Schwarzenberg diktierten Strafe über 10 fl., weil er des Hans Helmus Ehefrau daselbst auf der Gasse geschlagen hatte, wohingegen Hutten nach Inhalt der alten Verträge von 1508 und 1524 (siehe Lade 261) die Bestrafung der Schlägereien auf der Gasse vor die Neuner ziehen und an den Bußen teilhaben wollte

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Staatsarchiv Nürnberg