Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Balthasar Slor von Lautern, kaiserlicher Notar, bezeugt, dass daselbst an der Straße vor der Herberge 'zum gelben Löwen' die Gebrüder Hans und Wol...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1508-1530
1508 Oktober 14, Pfeddersheim
Ausf., Perg., NZ
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Balthasar Slor von Lautern, kaiserlicher Notar, bezeugt, dass daselbst an der Straße vor der Herberge 'zum gelben Löwen' die Gebrüder Hans und Wolf d.Ä., Söhne des verstorbenen Philipp, sowie Wolf, Sohn des verstorbenen Wolf, und Wolf, Sohn des verstorbenen Ritters Friedrich, alle Kämmerer v. Worms, genannt v. Dalberg, regen die Erklärung der Stadt Worms vom 27. September 1508 (Nr. 689) und den Vorwurf protestiert hätten, dass sie als Gemeiner von Drachenfels den v. Leyen in ihrer Fehde gegen das Erzstift Mainz beigestanden hätten - Zeugen: Kraft Trierer, Amtmann, Hans Linek, Ratsfreund, Velten Becker von Molsberg, Christmann Gerst, Heinrich v. Heppenheim, Jeckel Gedelmann, Hans Schmidt, alle Bürger und Einwohner zu Pfeddersheim, Paul Mettenheimer, Johann von Mockstadt (Mag-), geschworener Pedell des dalbergischen Hofs zu Worms, Benedikt Blanck von Cadolzburg und Wilhelm Pollifins von Nürnberg, kaiserliche Notare, sowie Jakob Becker von Heppenheim
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.