Die Trennung der Stadt Sindelfingen von Stadt und Amt Böblingen, die Bestätigung der Privilegien der Stadt Sindelfingen und Streitigkeiten zwischen Sindelfingen und Böblingen wegen der Fronen
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 206 Bü 4580
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 206 Oberrat: Ältere Ämterakten
Oberrat: Ältere Ämterakten >> Sindelfingen
1605-1676
Darin:
Im 1. Faszikel:
Nr. 11 Vidimierte Abschrift betr. die Verleihung des Stadtrechts durch den römischen König Rudolph v. J. 1274
Nr. 12 Bestätigung des Stadtrechts durch Herzog Friedrich, vom 4. März 1605 Abschr.
Nr. 26 Bestätigung der Privilegien und der Trennung der Stadt Sindelfingen durch Herzog Johann Friedrich, vom 28. März 1614 Abschr.
Bestätigung der Privilegien und der Trennung der Stadt Sindelfingen durch Herzog Wilhelm Ludwig vom 8. April 1675
Im 2. Faszikel:
Nr. 11 Abhandlung über die Neuner im Amt Böblingen
Nr. 14 Bericht des Forstamts betr. die forstliche Dienstbarkeit in Stadt und Amt Böblingen
Im 1. Faszikel:
Nr. 11 Vidimierte Abschrift betr. die Verleihung des Stadtrechts durch den römischen König Rudolph v. J. 1274
Nr. 12 Bestätigung des Stadtrechts durch Herzog Friedrich, vom 4. März 1605 Abschr.
Nr. 26 Bestätigung der Privilegien und der Trennung der Stadt Sindelfingen durch Herzog Johann Friedrich, vom 28. März 1614 Abschr.
Bestätigung der Privilegien und der Trennung der Stadt Sindelfingen durch Herzog Wilhelm Ludwig vom 8. April 1675
Im 2. Faszikel:
Nr. 11 Abhandlung über die Neuner im Amt Böblingen
Nr. 14 Bericht des Forstamts betr. die forstliche Dienstbarkeit in Stadt und Amt Böblingen
2 Faszikel, Qu. 1-27 und Qu. 1-15
Archivale
Böblingen BB
Sindelfingen BB
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:20 MEZ