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Hans Müller und seine Ehefrau Magdalena Müller (Miller) zu Burgau verkaufen an Karl von Freyberg zum Eysenberg zu Haldenwang, hochfürstlich-salzburgischen Rat und Kämmerer und Landvogt der Reichsstadt Augsburg, und seine Erben das Mühlengut zu Scheppach an der Mindel für 5700 fl rh, deren Bezahlung bestätigt wird. Dazu gehören das Haus, die Hofreite, zwei Scheunen, Ställe und Bachhüten, einige im einzelnen genannte Tagwerke Wiesmahd, zwei Gärten bei der Mühle, zwei Krautgärten zu Scheppach und dort auch alle Gemeindegerechtigkeiten, eine Viehweide, an der Mindel genannt und im Scheppacher Ried gelegen, und alles andere, was mit Markungszeichen und Pfählen vermarkt und gekennzeichnet ist und wie dieses Mühlengut mit allen Ein- und Zugehörungen die Aussteller von ihren verstorbenen Eltern auf sie gekommen ist. Die Aussteller hatten das Mühlengut bisher als zinsbares Lehen inne, das nach Aussage der Register und Saalbücher ansonsten unversetzt, unverkümmert und unbeschwert ist. Der Käufer und seine Erben können die genannte Mühle, das Haus und alle Ein- und Zugehörungen, Rechte und Gerechtigkeiten künftig innehaben und nutznießen, verleihen, versetzen und verkaufen und auch ansonsten damit wie mit ihrem eigenen Hab und Gut alles tun und lassen, ohne darin von den Ausstellern, ihren Erben oder jemand anderem darin beeinträchtigt zu werden. Die Aussteller verzichten für sich und ihre Erben auf alle Eigenschaften, Gewaltsame, Rechte und Gerechtigkeiten, die sie bisher besessen haben oder künftig zu haben meinten. Bei allen geistlichen und weltlichen Rechtsansprüchen und Rechtsauseinandersetzungen, die sich wegen dieses Kaufs ergeben sollten, werden die Aussteller und ihre Erben die Käufer und ihre Erben nach dem Recht dieses Kaufs und der Markgrafschaft Burgau auf ihre eigenen Kosten und ohne deren Schaden vertreten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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