Der Offizial der Kölner Kurie approbiert den auf der Rückseite geschriebenen Vertrag über den Kauf bzw. Verkauf einer Erbjahrrente [von 1554 März 30], der ihm durch den auf der Rückseite genannten Syndikus und Prokurator Magister Peter von Coesfeld (-feldia) präsentiert wurde und erklärt ihn für rechtswirksam [wie Bonn, St. Cassius, Urkunden Nr. 545 von 1553 März 17]. Er hat diese Approbation durch den Notar sententiarum seiner Kurie unterschreiben und mit seinem Sekret beglaubigen und die rückseitige Urkunde mit Anhängung des großen Offizialatssiegels bekräftigen lassen. - Zeugen: die Magister Gotfrid Alstede und Hermann Copp de Wirlis, geschworene Notare und Schreiber causarum seiner Kurie. Actum et datum in aula archiepiscopali Coloniensi nobis inibi ... pro tribunali sedentibus 1554 die vero sabbati undecima mensis Augusti ...
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Der Offizial der Kölner Kurie approbiert den auf der Rückseite geschriebenen Vertrag über den Kauf bzw. Verkauf einer Erbjahrrente [von 1554 März 30], der ihm durch den auf der Rückseite genannten Syndikus und Prokurator Magister Peter von Coesfeld (-feldia) präsentiert wurde und erklärt ihn für rechtswirksam [wie Bonn, St. Cassius, Urkunden Nr. 545 von 1553 März 17]. Er hat diese Approbation durch den Notar sententiarum seiner Kurie unterschreiben und mit seinem Sekret beglaubigen und die rückseitige Urkunde mit Anhängung des großen Offizialatssiegels bekräftigen lassen. - Zeugen: die Magister Gotfrid Alstede und Hermann Copp de Wirlis, geschworene Notare und Schreiber causarum seiner Kurie. Actum et datum in aula archiepiscopali Coloniensi nobis inibi ... pro tribunali sedentibus 1554 die vero sabbati undecima mensis Augusti ...
AA 0147 Bonn, St. Cassius, Urkunden (AA 0147)
Bonn, St. Cassius, Urkunden (AA 0147) >> 1. Urkunden >> Dekan und Kapitel des Domstifts zu Köln verkaufen nach Beratung in einer Kapitelsversammlung aus allen ihren Gütern und Einkünften dem Dekan und Kapitel der Kollegiatkirche St. Cassius und Florentius in Bonn eine Erbjahrrente von 60 oberländischen Rheinischen Gulden für 1500 Gulden gleicher Art. Sie quittieren den Käufern über die bar gezahlte Kaufsumme, die sie zur Ablösung von Erbrenten von 60 Gulden verwandt haben, die sie an Äbtissin und Konvent von St. Cäcilien, Äbtissin und Konvent von St. Mauritius, Pater und Konvent zu Weidenbach (Widen-) und den Priester Dietrich ...yser verkauft hatten. Sie geloben, die 60 Gulden dem Dekan und Kapitel von St. Cassius, ihren Nachfolgern bzw. Inhabern dieser Urkunde jeweils an Ostern oder binnen einem Monat danach auf eigene Kosten und Gefahr in Köln zu bezahlen. - Sie verpflichten sich bedingungslos zur Zahlung, unterwerfen sich der Jurisdiktion des Offizials zu Köln, vor dem ihr Prokurator Magister Peter von Coesfeld (Coistfeldt) diesen Vertrag bekundet hat, versichern, die Rentgläubiger schadlos zu halten, verzichten auf Privilegien und Rechtsbehelfe, geben Gewähr, die Verschreibung notfalls zu erneuern und behalten sich vor, die Rente mit halbjähriger Kündigungsfrist ablösen zu können [Wortlaut wie in Bonn, St. Cassius, Urkunden Nr. 545 von 1552 August 3]. - Domdekan und Kapitel kündigen ihr Kirchensiegel ad causas an. Der Offizial des geistlichen Hofs zu Köln bekundet [im Wortlaut von Bonn, St. Cassius, Urkunden Nr. 545 von 1552 August 3], den Erbkauf bestätigt zu haben, und kündigt das Offizialatssiegel an. Gegeben 1554 frietach denn drissigsten Martii.
1554 August 11
Diverse Registraturbildner
Pergament
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: Unterschrift des Notars sententiarum Cratho de Wetter
Vermerke: Unterschrift des Notars sententiarum Cratho de Wetter
Urkunde
Ausstellort: Köln
Dekan und Kapitel des Domstifts zu Köln verkaufen nach Beratung in einer Kapitelsversammlung aus allen ihren Gütern und Einkünften dem Dekan und Kapitel der Kollegiatkirche St. Cassius und Florentius in Bonn eine Erbjahrrente von 60 oberländischen Rheinischen Gulden für 1500 Gulden gleicher Art. Sie quittieren den Käufern über die bar gezahlte Kaufsumme, die sie zur Ablösung von Erbrenten von 60 Gulden verwandt haben, die sie an Äbtissin und Konvent von St. Cäcilien, Äbtissin und Konvent von St. Mauritius, Pater und Konvent zu Weidenbach (Widen-) und den Priester Dietrich ...yser verkauft hatten. Sie geloben, die 60 Gulden dem Dekan und Kapitel von St. Cassius, ihren Nachfolgern bzw. Inhabern dieser Urkunde jeweils an Ostern oder binnen einem Monat danach auf eigene Kosten und Gefahr in Köln zu bezahlen. - Sie verpflichten sich bedingungslos zur Zahlung, unterwerfen sich der Jurisdiktion des Offizials zu Köln, vor dem ihr Prokurator Magister Peter von Coesfeld (Coistfeldt) diesen Vertrag bekundet hat, versichern, die Rentgläubiger schadlos zu halten, verzichten auf Privilegien und Rechtsbehelfe, geben Gewähr, die Verschreibung notfalls zu erneuern und behalten sich vor, die Rente mit halbjähriger Kündigungsfrist ablösen zu können [Wortlaut wie in Bonn, St. Cassius, Urkunden Nr. 545 von 1552 August 3]. - Domdekan und Kapitel kündigen ihr Kirchensiegel ad causas an. Der Offizial des geistlichen Hofs zu Köln bekundet [im Wortlaut von Bonn, St. Cassius, Urkunden Nr. 545 von 1552 August 3], den Erbkauf bestätigt zu haben, und kündigt das Offizialatssiegel an. Gegeben 1554 frietach denn drissigsten Martii.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
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28.04.2026, 8:08 AM CEST
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- 1.2. Geistliche Institute (Archival tectonics)
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- 1.2.1.15. Bonn (Archival tectonics)
- 1.2.1.15.1. St. Cassius (Archival tectonics)
- Bonn, St. Cassius, Urkunden AA 0147 (Archival holding)
- 1. Urkunden (Classification)
- Dekan und Kapitel des Domstifts zu Köln verkaufen nach Beratung in einer Kapitelsversammlung aus allen ihren Gütern und Einkünften dem Dekan und Kapitel der Kollegiatkirche St. Cassius und Florentius in Bonn eine Erbjahrrente von 60 oberländischen Rheinischen Gulden für 1500 Gulden gleicher Art. Sie quittieren den Käufern über die bar gezahlte Kaufsumme, die sie zur Ablösung von Erbrenten von 60 Gulden verwandt haben, die sie an Äbtissin und Konvent von St. Cäcilien, Äbtissin und Konvent von St. Mauritius, Pater und Konvent zu Weidenbach (Widen-) und den Priester Dietrich ...yser verkauft hatten. Sie geloben, die 60 Gulden dem Dekan und Kapitel von St. Cassius, ihren Nachfolgern bzw. Inhabern dieser Urkunde jeweils an Ostern oder binnen einem Monat danach auf eigene Kosten und Gefahr in Köln zu bezahlen. - Sie verpflichten sich bedingungslos zur Zahlung, unterwerfen sich der Jurisdiktion des Offizials zu Köln, vor dem ihr Prokurator Magister Peter von Coesfeld (Coistfeldt) diesen Vertrag bekundet hat, versichern, die Rentgläubiger schadlos zu halten, verzichten auf Privilegien und Rechtsbehelfe, geben Gewähr, die Verschreibung notfalls zu erneuern und behalten sich vor, die Rente mit halbjähriger Kündigungsfrist ablösen zu können [Wortlaut wie in Bonn, St. Cassius, Urkunden Nr. 545 von 1552 August 3]. - Domdekan und Kapitel kündigen ihr Kirchensiegel ad causas an. Der Offizial des geistlichen Hofs zu Köln bekundet [im Wortlaut von Bonn, St. Cassius, Urkunden Nr. 545 von 1552 August 3], den Erbkauf bestätigt zu haben, und kündigt das Offizialatssiegel an. Gegeben 1554 frietach denn drissigsten Martii. (Record)