Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Eberhard Kölblin von Brugg (Bruck) auf Lebtag zu seinem Sänger aufgenommen hat, wogegen dieser sich verpflichtet hat, "zu chor und sust zu singen" und auf Bescheid des Pfalzgrafen zu handeln. Eberhard erhält dafür jährlich zu Martini 40 Gulden gegen Quittung vom Kammermeister. Zu seinen Lebzeiten soll er den Dienst nicht aufsagen, wobei ihm der Sold auch gereicht werden soll, wenn er die Sängerei seiner Stimme halber nicht mehr ausüben kann. Eberhard hat Treue und Huld gelobt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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