Bischof Johannes von Breslau legt die nach dem Tode Frantz Waltstromers, seines Schwagers, zwischen dessen Witwe Ursula einerseits und deren Kindern Connradt, Lorentz und Berthold, dann Vrsula, Heintz Gotzschinn von Hertwigswalde, Barbara, Sebolt Tucherin und Katharina Waltstromerin entstandenen Streitigkeiten über die Hinterlassenschaft ihres Ehemannes bzw. Vaters schiedsrichterlich bei.

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Staatsarchiv Nürnberg
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