Abt Albero von Werden macht bekannt, daß der Streit über die Verwaltung der Bekleidung zwischen ihm und dem Konvent folgendermaßen beigelegt worden ist. Er verspricht, auf die Gelder, die in Leer (Lire) und Schapen (Schapheim) einkommen, keinen Anspruch mehr zu erheben. Sie sollen vielmehr für die Bekleidung der Brüder, sowohl der Dignitäre wie der übrigen, verwendet werden. Einer der Brüder, der damit beauftragt wird, soll das Geld erheben und jedem sein Deputat verabfolgen, sei es in Kleidung oder in Geld, und zwar zu bestimmten Zeiten. Wegen der Kosten der Reise, der Ausgaben und etwaiger Schäden soll der Konvent keinen Abgang haben. Wegen der Verwaltung des Weißbrots soll der Abt den Konvent zu bestimmten Zeiten zufriedenstellen. Der Abt entsagt allem Groll. Er wird keinen der Brüder wegen Schulden und Exzesse durch Suspension oder. Exkommunikation belästigen oder durch Entziehung der Präbende oder des Lehens, sondern in allen Dingen entsprechend dem Rat und dem Urteil des Kapitels vorgehen. - Es siegelt der Aussteller. - Datum Werdine ...