Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Kaspar von Berlepsch (Caspar von Berlenbschen), Ritter, zu seinem Rat und Diener bestallt hat. Kaspar soll nach bestem Vermögen raten und dienen und darüber ewige Verschwiegenheit bewahren. Im Dienst soll er mit fünf weiteren Knechten wohlgerüstet aufwarten und vom Hofe Futter, Mahl und Beschläge erhalten. Reisigen Schaden in Kriegsgeschäften will der Pfalzgraf ihm gütlich ersetzen, bei Nichteinigung soll der Entscheid über Schadensersatz nach Gewohnheit des Hofes dem fürstlichen Hofmeister, Marschall und Kaspars übergeordnetem Hauptmann anheimgestellt werden. Für solcherlei Dienst soll Kaspar jährlich zu Pfingsten 50 Gulden Rat- und Dienergeld aus der Kammer zu Heidelberg erhalten. Sein Dienst, der zu Pfingsten begonnen hat, soll bis auf Widerruf des Pfalzgrafen oder Kaspars währen. Kaspar hat den Oheim Philipps, Landgraf Wilhelm [III.] von Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, von seinen Dienstverpflichtungen ausgenommen und dem Aussteller Treue, Huld sowie pflichtgemäßen Rat und Dienst geschworen.