Bischof Bernhard von Paderborn ernennt für die Kapelle des Heilig-Geist-Hospitals vor Paderborn einen Rektor, eximiert ihn von der Jurisdiktion des Klosters Gokirchen und trifft mit den Bürgermeistern und Ratsherrn der Stadt Paderborn eine Vereinbarung, wonach letztere das Kloster zu entschädigen haben.