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Das Kloster Frauenalb quittiert und reversiert gegenüber dem Haus Baden(-Baden) wegen 5358 Gulden 54 Kreuzer, um die es alle seine Forderungen und Rechte an dem freiherrlich Schertel von Burtenbach'schen Gut Bach abtritt, nachdem es zur Deckung eines auf diesem Gut haftenden Kapitals von 4000 Gulden samt Zinsen infolge eines kaiserlichen Dekrets von der Reichsritterschaft des Bezirks Ortenau in den Besitz dieses Guts eingewiesen worden war.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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