Kurfürst Karl Philipp überlässt dem Jesuiten-Collegium zu Düsseldorf aus den zur Stadt Exemption eingegangenen Ländereien die in dem deshalb verfertigten Abriss mit Nr. 63 bis 66 bezeichneten zusammen 10 Morgen 1 Viertel 9 Ruten 4 Fuß haltenden Stücke, zunächst am Gut Steinacker gelegen, den Morgen für 100 Gulden rheinisch, frei von Steuern und Lasten, doch unter der Verpflichtung, den Zehnten an den Pastor zu Bilk zu entrichten. Urkund Unßers hern angetruckten hoff Canzlei-Secret-Siegelß, Düsseldorff, 28. Martii 1721.