Stephan Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern (Beygern), Bernhard Markgraf zu Baden, dessen Sohn Jakob Markgraf zu Baden und Friedrich Graf zu Veldenz (Veldentz) bekunden: zwischen Ludwig Pfalzgrafen bei Rhein, des Heiligen Römischen Reiches Erztruchsessen und Herzog in Bayern, und Johann Grafen zu Sp. ist eine Absprache wegen der Verpfändung eines der drei Teile von Kreuznach (Crutzenach) und anderen Besitzungen, in denen der Pfalzgraf und Graf Johann gemeinsam sitzen, getroffen worden; die Lehen sind davon ausgenommen. Wenn der Graf demnach entsprechend der Burgfriedensurkunde auf seinen Eid nimmt, daß Andere oder Verwandte (gesippe) auf einen der drei Teile 30 000 Gulden leihen wollen, soll der Pfalzgraf dazu ebenfalls bereit sein. Die Aussteller bekunden bei ihren dem Römischen König [Sigmund] und anderen Lehnsherren geleisteten Eiden, daß sie mit Graf Johann übereingekommen sind, auf einen Anteil 30 000 Gulden zu leihen; ein Teil davon ist bereits bar bezahlt, der andere soll demnächst gezahlt werden. Dies ist ohne böse Nebenabsicht (geverde) geschehen entsprechend dem Burgfrieden. Die Aussteller siegeln.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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