Landgraf Wilhelm III. von Thüringen dankt den Landständen und sowie den Ratsleuten der Städte Bautzen, Görlitz, Zittau, Lauban und Löbau, dass sie ihre Vertreter nach Cottbus entsandt haben, und fordert sie auf, seine Erbansprüche nach dem Tod König Ladislaus I. von Böhmen aufgrund der Erbrechte seiner Frau rechtmäßig anzuerkennen.