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Friedberg, Burg: Kaiser Karl V. bestätigt auf Bitten von Burggraf, Baumeister, Regimentsburgmannen und Ganerben der Burg (schloß) Friedberg den von ihnen gemäß dem geltenden Recht der Burg zum Burggrafen gewählten Johann Brendel (Pr-) v. Homburg (-berg), setzt ihn in sein Amt ein und nimmt ihn zusammen mit Baumeister und Regimentsburgmannen in seinen und des Reiches Schutz; gleichzeitig gebietet er allen Angehörigen des Reichs bei seiner und des Reichs schwerer Ungnade und einer Strafe von 30 Mark lötigen Goldes, die je zur Hälfte der kaiserlichen Kammer und den Genannten der Burg Friedberg zu zahlen sind, Johann Brendel in seiner Amtsführung und ihn sowie Baumeister und Burgmannen des Regiments in dem ihnen gewährten Schutz und Schirm nicht zu beeinträchtigen oder zu hindern.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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