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Erteilung des mitbelehnschaftlichen Konsens durch Karl Adolph von Münchhausen darüber, daß das Mannlehngut Herrengosserstedt nebst Braunsroda und Billroda insoweit hypothekarisch verschuldet werden, als es die sächsischen Lehnsgesetze gestatten
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Erteilung des mitbelehnschaftlichen Konsens durch Karl Adolph von Münchhausen darüber, daß das Mannlehngut Herrengosserstedt nebst Braunsroda und Billroda insoweit hypothekarisch verschuldet werden, als es die sächsischen Lehnsgesetze gestatten