Bedburg/Kleve, Urkunden AA 0133 (Bestand)
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AA 0133 120.26.01
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 1. Behörden und Bestände vor 1816 >> 1.2. Geistliche Institute >> 1.2.1. A - D >> 1.2.1.8. Bedburg/Kleve
1138-1687
Rechtsgeschäfte
Bestandsbeschreibung: Bedburg/Kleve
St. Marien und St. Johannis (früher Norbertinerinnenkonvent) zu Bedburg und zuletzt in Kleve
Kreis Kleve - Prämonstratenserinnenstift, vor 1138-1519, seitdem bis 1802 adliges Damenstift, (seit 1604 in Kleve)
Vgl. insgesamt: Friedrich Wihelm Oediger, Das Hauptstaatsarchiv Düsseldorf und seine Bestände, Bd. 4, Siegburg 1964, S. 45-48; Jens Lieven, Artikel ”Bedburg-Hau-Schneppenbaum Stift Bedburg“. In: Manfred Groten, Georg Mölich, Gisela Muschiol und Joachim Oepen (Hrsg.): Nordrheinisches Klosterbuch. Lexikon der Stifte und Klöster bis 1815. Teil 1: Aachen bis Düren (= Studien zur Kölner Kirchengeschichte 37/1). Siegburg 2009. S. 305311.
Einleitung:
Das Archiv des vormaligen adeligen Damenstifts Bedbur ist bei der Säkularisation im Jahr 1802 in verschiedene Teile zersplittert worden. Viele der ältesten und beachtenswertesten Stücke desselben gelangten dazumal in den Besitz des Freiherrn W.A. von Spaen, des verdienstvollen Verfassers der "Oordeelkondigen Inleiding tot de Geschiedenis van Gelderland", dem die Stiftsdamen ihre urkundlichen Schätze anvertraut hatten und eventuell, wie wenigstens behauptet wird, auch als Eigentum zu belassen gedachten. Andere Bruckstücke des Archivs blieben in den Händen des Stifts-Syndikus Sethe, des nachmaligen Präsidenten des Revisions- und Kassationshofes, der Rest wurde den französischen Aufhebungskommissaren überliefert und sodann im Präfektur-Archive des Roer-Departements deponiert.
Nur diese letzte Gruppe, 59 Urkunden und 47 Akten-Nummern umfassend, gelangte in der Folge (1832) zum hiesigen Staatsarchiv, wogegen die Urkunden des Stifts, welche von Spaen besessen, mit dessen ganzer Urkundensammlung im Mai 1819 vom König Wilhelm I der Niederlande für das Reichsarchiv im Haag erworben wurden und das von demselben Sammler verfasste Kopiar der Bedburschen Urkunden mit seiner über 250 Nummern zählenden Handschriftensammlung - auch eine Frucht zum Teil seiner Wanderzüge durch das klevische und geldrische Gebiet, von Kloster zu Kloster - an das Archiv des obersten Adelskollegiums auf der Hohlstraat in der niederländischen Residenzstadt - Hoge Raad van Adel übergegangen ist. Ob und wo etwa außer den Fragmenten in Düsseldorf und Den Haag sich noch weitere Portionen des Stiftsarchivs erhalten, darüber hatte man keine verläßliche Kunde, bis durch die Akquisition von Sethes archivalischem Nachlass in den Jahren 1874-1875 eine Vermutung, welche allerdings schon länger bestanden, in erfreulicher Weise bestätigt wurde. Es zeigte sich auch, dass von Spaen, in dessem oben erwähnten Kopiar sich mehrere der von Sethe bewahrten Piècen abschriftlich wiederfinden, mit letzterem in Verbindung gestanden und zu dessen Sammlung Zutritt gehabt hat, wenn dieser auch nicht, wie Lacomblet meinte, der Geschenkgeber der jetzt in Den Haag befindlichen Stücke gewesen ist.
Diesem Zuwachs gegenüber schien es angemessen, ein neues Repertorium des Stiftsarchivs abzufassen, welches, bei eklektischer Heranziehung zweier hiesiger Kopiarien mit Leibgewinns- und Pachtbriefen des Kapitels, nunmehr im Ganzen 272 Nummern und zwar 222 Urkunden-Nummern mit 136 Originalen von 1138 bis 1802 50 Akten-Faszikel und Pakete, also jedenfalls einen erheblichen Bruchteil des einstigen Gesamt-Fundus in sich begreift, geeignet, den äußeren Entwicklungsgang und den Güter-Besitz der Korporation in annähernder Vollständigkeit darzulegen. Das Stift verdankte seinen Ursprung dem alten klevischen Grafenhause. Um die Mitte etwa des 12. Jahrhunderts hatte Graf Arnold von Kleve, der Vater Graf Dietrichs III., in dem kleinen Ort Bedbur südlich von Kleve ein Kloster gegründet, das er mit Konventualinnen nach der Regel des heil. Augustin besetzte und mit Gütern im Umkreise dotierte. Nachdem die Korporation, über deren Besitzungen, meist in den heutigen Kreisen Kleve, Geldern und Mörs, das hinten angefügte Register die nötigen Anhaltspunkte bietet, lange Zeit hindurch der Prämonstratenser-Genossenschaft, unter der Leitung eines Probstes, angehört hatte, vollzog Papst Leo X. im Jahre 1519, dem Zuge der Verhältnisse folgend und vielleicht auch mit Rücksicht auf die Haltung des letzten Propstes Paul von Overheiden, die Umwandlung des Konvents in ein weltliches Fräulein-Stift mit 16 Kanonissen und einer Dechantin an der Spitze. Nach den Statuten von 1525 und 1530 konnten nur ritterbürtige Fräulein, welche mit 8 Quartieren aufgeschworen wurden, Aufnahme in das Kapitol erlangen. Im 16. Jahrhundert noch ausschließlich katholisch, gestaltete sich dasselbe unter brandenburgisch-preußischer Herrschaft allmählich zu einem konfessionell gemischten. Das erneuerte Statut vom 16. August 1771 bestimmte demgemäß, dass von den auf 15 Personen, die Äbtissin eingerechnet, normierten Status 10 dem evangelischnen, 5 dem katholischen Bekenntnis zugetan sein müssten, dem entsprechend stets auch Äbtissinnen nacheinander aus den evangelischen, jede dritte aus den katholischen Mitgliedern zu wählen sei. Als diese Beschlüsse gefasst wurden, hatte die Genossenschaft, an deren Spitze jetzt zuerst eine Äbtissin erscheint, das kleien Dörfchen dicht bei Schneppenbaum und die alte Klosterkirche verlassen und, soweit sie sich überhaupt an ein Zusammenleben band, jenes Haus in Kleve, gegenüber dem Lookschen Gasthause bezogen, das seit Dezenien als Postgebäude benutzt wird und in seinem Äußeren noch ziemlich unverändert die letzte Heimstätte der alten Korporation vergegenwärtigt.
Literatur zur Geschichte des Stifts:
Hugo: Sacri et canonici ordinis Praemonstratensis Annales, Bd. I, S. 241 ff und Probationes p. CLI ff.
Sloet, L.A.J.W., Het hoogadelijk vrij wereldlijk stift te Bedbur bij Kleef (Amsterdam 1879
Bestandsbeschreibung: Bedburg/Kleve
St. Marien und St. Johannis (früher Norbertinerinnenkonvent) zu Bedburg und zuletzt in Kleve
Kreis Kleve - Prämonstratenserinnenstift, vor 1138-1519, seitdem bis 1802 adliges Damenstift, (seit 1604 in Kleve)
Vgl. insgesamt: Friedrich Wihelm Oediger, Das Hauptstaatsarchiv Düsseldorf und seine Bestände, Bd. 4, Siegburg 1964, S. 45-48; Jens Lieven, Artikel ”Bedburg-Hau-Schneppenbaum Stift Bedburg“. In: Manfred Groten, Georg Mölich, Gisela Muschiol und Joachim Oepen (Hrsg.): Nordrheinisches Klosterbuch. Lexikon der Stifte und Klöster bis 1815. Teil 1: Aachen bis Düren (= Studien zur Kölner Kirchengeschichte 37/1). Siegburg 2009. S. 305311.
Einleitung:
Das Archiv des vormaligen adeligen Damenstifts Bedbur ist bei der Säkularisation im Jahr 1802 in verschiedene Teile zersplittert worden. Viele der ältesten und beachtenswertesten Stücke desselben gelangten dazumal in den Besitz des Freiherrn W.A. von Spaen, des verdienstvollen Verfassers der "Oordeelkondigen Inleiding tot de Geschiedenis van Gelderland", dem die Stiftsdamen ihre urkundlichen Schätze anvertraut hatten und eventuell, wie wenigstens behauptet wird, auch als Eigentum zu belassen gedachten. Andere Bruckstücke des Archivs blieben in den Händen des Stifts-Syndikus Sethe, des nachmaligen Präsidenten des Revisions- und Kassationshofes, der Rest wurde den französischen Aufhebungskommissaren überliefert und sodann im Präfektur-Archive des Roer-Departements deponiert.
Nur diese letzte Gruppe, 59 Urkunden und 47 Akten-Nummern umfassend, gelangte in der Folge (1832) zum hiesigen Staatsarchiv, wogegen die Urkunden des Stifts, welche von Spaen besessen, mit dessen ganzer Urkundensammlung im Mai 1819 vom König Wilhelm I der Niederlande für das Reichsarchiv im Haag erworben wurden und das von demselben Sammler verfasste Kopiar der Bedburschen Urkunden mit seiner über 250 Nummern zählenden Handschriftensammlung - auch eine Frucht zum Teil seiner Wanderzüge durch das klevische und geldrische Gebiet, von Kloster zu Kloster - an das Archiv des obersten Adelskollegiums auf der Hohlstraat in der niederländischen Residenzstadt - Hoge Raad van Adel übergegangen ist. Ob und wo etwa außer den Fragmenten in Düsseldorf und Den Haag sich noch weitere Portionen des Stiftsarchivs erhalten, darüber hatte man keine verläßliche Kunde, bis durch die Akquisition von Sethes archivalischem Nachlass in den Jahren 1874-1875 eine Vermutung, welche allerdings schon länger bestanden, in erfreulicher Weise bestätigt wurde. Es zeigte sich auch, dass von Spaen, in dessem oben erwähnten Kopiar sich mehrere der von Sethe bewahrten Piècen abschriftlich wiederfinden, mit letzterem in Verbindung gestanden und zu dessen Sammlung Zutritt gehabt hat, wenn dieser auch nicht, wie Lacomblet meinte, der Geschenkgeber der jetzt in Den Haag befindlichen Stücke gewesen ist.
Diesem Zuwachs gegenüber schien es angemessen, ein neues Repertorium des Stiftsarchivs abzufassen, welches, bei eklektischer Heranziehung zweier hiesiger Kopiarien mit Leibgewinns- und Pachtbriefen des Kapitels, nunmehr im Ganzen 272 Nummern und zwar 222 Urkunden-Nummern mit 136 Originalen von 1138 bis 1802 50 Akten-Faszikel und Pakete, also jedenfalls einen erheblichen Bruchteil des einstigen Gesamt-Fundus in sich begreift, geeignet, den äußeren Entwicklungsgang und den Güter-Besitz der Korporation in annähernder Vollständigkeit darzulegen. Das Stift verdankte seinen Ursprung dem alten klevischen Grafenhause. Um die Mitte etwa des 12. Jahrhunderts hatte Graf Arnold von Kleve, der Vater Graf Dietrichs III., in dem kleinen Ort Bedbur südlich von Kleve ein Kloster gegründet, das er mit Konventualinnen nach der Regel des heil. Augustin besetzte und mit Gütern im Umkreise dotierte. Nachdem die Korporation, über deren Besitzungen, meist in den heutigen Kreisen Kleve, Geldern und Mörs, das hinten angefügte Register die nötigen Anhaltspunkte bietet, lange Zeit hindurch der Prämonstratenser-Genossenschaft, unter der Leitung eines Probstes, angehört hatte, vollzog Papst Leo X. im Jahre 1519, dem Zuge der Verhältnisse folgend und vielleicht auch mit Rücksicht auf die Haltung des letzten Propstes Paul von Overheiden, die Umwandlung des Konvents in ein weltliches Fräulein-Stift mit 16 Kanonissen und einer Dechantin an der Spitze. Nach den Statuten von 1525 und 1530 konnten nur ritterbürtige Fräulein, welche mit 8 Quartieren aufgeschworen wurden, Aufnahme in das Kapitol erlangen. Im 16. Jahrhundert noch ausschließlich katholisch, gestaltete sich dasselbe unter brandenburgisch-preußischer Herrschaft allmählich zu einem konfessionell gemischten. Das erneuerte Statut vom 16. August 1771 bestimmte demgemäß, dass von den auf 15 Personen, die Äbtissin eingerechnet, normierten Status 10 dem evangelischnen, 5 dem katholischen Bekenntnis zugetan sein müssten, dem entsprechend stets auch Äbtissinnen nacheinander aus den evangelischen, jede dritte aus den katholischen Mitgliedern zu wählen sei. Als diese Beschlüsse gefasst wurden, hatte die Genossenschaft, an deren Spitze jetzt zuerst eine Äbtissin erscheint, das kleien Dörfchen dicht bei Schneppenbaum und die alte Klosterkirche verlassen und, soweit sie sich überhaupt an ein Zusammenleben band, jenes Haus in Kleve, gegenüber dem Lookschen Gasthause bezogen, das seit Dezenien als Postgebäude benutzt wird und in seinem Äußeren noch ziemlich unverändert die letzte Heimstätte der alten Korporation vergegenwärtigt.
Literatur zur Geschichte des Stifts:
Hugo: Sacri et canonici ordinis Praemonstratensis Annales, Bd. I, S. 241 ff und Probationes p. CLI ff.
Sloet, L.A.J.W., Het hoogadelijk vrij wereldlijk stift te Bedbur bij Kleef (Amsterdam 1879
Archivbestand
Deutsch
Urkundenabschriften aus den Satren 1138-1671 in der Sammlung Spaen. Vergl. Hoge Raad van Adel, Inventaris van de Collestie van Spaen, S`gravenhage 1951, S. 37 Nr. 164 vergl. dazu S. 42 Nr. 211, S. 22 Nr. 73
1138 April Köln - König Konrad III verleiht dem Stift Bedbur mit Zustimmung des Grafen Heinrich von Geldern und eines gewissen Heribert das Recht auf Bezug von Brennholz und Viehweide im Reichswald (Ketelwald). MGH, Diplomata Konradi III, S. 13, vergl. Knipping in den Düsseldorfer Jahrblättern XVII S. 29 ff., s. Kleve-Mark XI b 50 a
1255 Oktober 3 König Wilhelm bestätigt dem Kloster Bedbur die ihm von König Konrad III verliehenen Gerechtsamen im Ketelwald.Siehe Knipping in den Düsseldorfer Jahrbüchern XVII S. 29ff., s. Kleve Mark XI b 50a und Hs. C 149
1331 Erlaubnis des Abts von Prämontrè, dass bei Anwesenheit des Grafen von Kleve im Kloster 3 bis 4 Schwestern zur Tafel bei der Mutter des Grafen hinzugezogen werden. siehe Klever Urkunden
1449 März 22 Propst Marsilius von Macheren, Priorissin Mathildis von Brochhusen, Subpriorissin Margaretha Steeke und der Konvent von Bedbur beurkunden die Fundation des Liebfrauen-Altars in der Klosterkirche zu Bedbur durch Agnes von Wirsch, genannt von Culenburg, Witwe des Knappen Peter von Culenburg. (Original im Reichsarchiv in Haag, von Spaensche Sammlung Nr. 44)
1138 April Köln - König Konrad III verleiht dem Stift Bedbur mit Zustimmung des Grafen Heinrich von Geldern und eines gewissen Heribert das Recht auf Bezug von Brennholz und Viehweide im Reichswald (Ketelwald). MGH, Diplomata Konradi III, S. 13, vergl. Knipping in den Düsseldorfer Jahrblättern XVII S. 29 ff., s. Kleve-Mark XI b 50 a
1255 Oktober 3 König Wilhelm bestätigt dem Kloster Bedbur die ihm von König Konrad III verliehenen Gerechtsamen im Ketelwald.Siehe Knipping in den Düsseldorfer Jahrbüchern XVII S. 29ff., s. Kleve Mark XI b 50a und Hs. C 149
1331 Erlaubnis des Abts von Prämontrè, dass bei Anwesenheit des Grafen von Kleve im Kloster 3 bis 4 Schwestern zur Tafel bei der Mutter des Grafen hinzugezogen werden. siehe Klever Urkunden
1449 März 22 Propst Marsilius von Macheren, Priorissin Mathildis von Brochhusen, Subpriorissin Margaretha Steeke und der Konvent von Bedbur beurkunden die Fundation des Liebfrauen-Altars in der Klosterkirche zu Bedbur durch Agnes von Wirsch, genannt von Culenburg, Witwe des Knappen Peter von Culenburg. (Original im Reichsarchiv in Haag, von Spaensche Sammlung Nr. 44)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 08:22 MESZ