Französische Verwaltung Bremens - Allgemeines (Bestand)
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6.2-F.1.
Staatsarchiv Bremen (Archivtektonik) >> Gliederung >> 6. Besondere staatliche Stellen mit Zuständigkeit in Bremen >> 6.2. Französische Verwaltung Bremens
1810-1816
Enthält: Beiträge zu einer bremischen Chronik während der Jahre 1805-1815 - Senatorengesandtschaft zur Regierungskommission in Hamburg - Regierungskommission in Hamburg - Handakten von Christian Hermann Schöne, Georg Gröning, Johann Pavenstedt, Heinrich Gerhard von Post und Johann Carl Gildemeister - Gesellschaft bremischer Rechtsgelehrter - Zeitung des Departements der Wesermündungen - Bekanntmachungen und Verordnungen - Verfügungen des Spezialkommissars der Hohen Polizei an den Maire von Arsten - Tableau litteraire de la France au 18ième siecle - Siegelstempel französischer Behörden
Bestandsgeschichte: Die Registraturen der in den Jahren 1811-1813 in Bremen eingerichteten französischen Behörden gelangten nach dem Zusammenbruch der napoleonischen Herrschaft und der Restauration des Bremer Senats in einem sehr unterschiedlichen Erhaltungs- und Ordnungszustande an das Staatsarchiv.
Die in der Mairie Bremen erwachsenen Kommunalakten von lokaler Bedeutung sind nach einem teils deduktiven, teils induktiven Schema offenbar schon registraturseitig geordnet worden und im wesentlichen wohl lückenlos auf uns gekommen.
Der Schriftverkehr der Präfektur, der wichtigsten Behörde der Mittelinstanz, war nach deren Geschäftsverteilungsplan in einzelne Divisionen gegliedert und in Ein- und Auslaufjournalen erfasst, die aber grossenteils verlorengegangen sind. Erhalten ist die Korrespondenz mit der Mairie Bremen und Teile der Korrespondenz mit der Unterpräfektur Oldenburg, während der Schriftwechsel mit den Unterpräfekturen Bremerlehe und Nienburg völlig fehlt.
In den Wirren des Frühjahres und Herbstes 1813 waren die Präfekturakten augenscheinlich sehr in Unordnung geraten und wurden in dieser Verfassung vom Archiv übernommen.
Ob der Verlust der Bremerlehe und Nienburg betreffenden Akten vorarchivisch oder aber auf archivarische Kassationen zurückzuführen ist, muss dahingestellt bleiben.
Fest steht, dass bei der provisorischen Einordnung der Präfekturakten in das Archiv häufige Provenienzmischungen mit den Mairieakten unterliefen, was sich aus der Tatsache leicht erklärt, dass der Hauptteil der Registraturen beider Behörden aus dem gegenseitigen Geschäftsverkehr besteht, so dass die meisten Schriftstücke doppelt vorliegen, nämlich im Konzept bei der einen und im Mundum bei der anderen Stelle.
Auch die Splitter vieler anderer, grösstenteils vernichteter Fonds wurden den Mairie- und Präfekturakten einverleibt, darunter sogar nach hier gelangte, weil Bremen betreffende Registraturteile der Zentralinstanz, der Regierungskommission in Hamburg.
Bestandsgeschichte: Andererseits wieder hat man auch Akten aus ihrem organischen Zusammenhang gerissen und willkürlich verselbständigt.
Trotz allem gelang es damals nur oberflächlich, die Franzosenakten in das Postsche Archivordnungsschema einzufügen.
Das Provisorium mit seiner erschwerten Benutzbarkeit der Akten verlangte aber umsomehr nach Abhilfe, als überhaupt die bremischen Archivalien vielfach zeitlich gemäss ihrer Entstehung vor oder nach der Franzosenzeit gegliedert wurden, während diese Zwischenepoche selber infolge der fehlenden Aktenordnung eine weitgehend unerforschte Zäsur darstellte.
Indem der Unterzeichnete sich an die über ein Jahrhundert als Desiderat empfundene Arbeit der endgültigen Ordnung der Franzosenakten machte, liess er sich von dem Gesichtspunkt weitgehender Erhaltung überkommener Registraturzusammenhänge leiten. Es wurden daher die vermischten Behördenprovenienzen wiederhergestellt, und ihre innere Gliederung, sofern vorhanden, möglichst beibehalten.
Verhältnismässig einfach war das bei den Mairieakten, deren Sacheinteilung unverändert übernommen werden konnte. Die unübersichtlichen Aktenserien der Präfektur mussten dagegen zu Sachakten umgearbeitet werden. Bei ihrem engen Bezug auf die Mairieakten war eine Übernahme von deren Registraturschema im Interesse der Benutzbarkeit das Gegebene. Bei jedem Sachgebiet sind also jeweils die entsprechenden Abteilungen beider Fonds einzusehen, wie auch aus den Verweisungen ersichtlich.
Die Splitterfonds wurden nach neuer, aus ihnen selber abgeleiteter Sachordnung wiederhergestellt und durch Verweisungen an die beiden Hauptregistraturen angeschlossen.
Beendigung der Ordnungsarbeit: im Juli 1949.
Dr. Karl H. Schwebel, Staatsarchivrat
Die Internet-Publikation des Verzeichnisses erfolgte 2013 mit Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).
Bestandsgeschichte: Die Registraturen der in den Jahren 1811-1813 in Bremen eingerichteten französischen Behörden gelangten nach dem Zusammenbruch der napoleonischen Herrschaft und der Restauration des Bremer Senats in einem sehr unterschiedlichen Erhaltungs- und Ordnungszustande an das Staatsarchiv.
Die in der Mairie Bremen erwachsenen Kommunalakten von lokaler Bedeutung sind nach einem teils deduktiven, teils induktiven Schema offenbar schon registraturseitig geordnet worden und im wesentlichen wohl lückenlos auf uns gekommen.
Der Schriftverkehr der Präfektur, der wichtigsten Behörde der Mittelinstanz, war nach deren Geschäftsverteilungsplan in einzelne Divisionen gegliedert und in Ein- und Auslaufjournalen erfasst, die aber grossenteils verlorengegangen sind. Erhalten ist die Korrespondenz mit der Mairie Bremen und Teile der Korrespondenz mit der Unterpräfektur Oldenburg, während der Schriftwechsel mit den Unterpräfekturen Bremerlehe und Nienburg völlig fehlt.
In den Wirren des Frühjahres und Herbstes 1813 waren die Präfekturakten augenscheinlich sehr in Unordnung geraten und wurden in dieser Verfassung vom Archiv übernommen.
Ob der Verlust der Bremerlehe und Nienburg betreffenden Akten vorarchivisch oder aber auf archivarische Kassationen zurückzuführen ist, muss dahingestellt bleiben.
Fest steht, dass bei der provisorischen Einordnung der Präfekturakten in das Archiv häufige Provenienzmischungen mit den Mairieakten unterliefen, was sich aus der Tatsache leicht erklärt, dass der Hauptteil der Registraturen beider Behörden aus dem gegenseitigen Geschäftsverkehr besteht, so dass die meisten Schriftstücke doppelt vorliegen, nämlich im Konzept bei der einen und im Mundum bei der anderen Stelle.
Auch die Splitter vieler anderer, grösstenteils vernichteter Fonds wurden den Mairie- und Präfekturakten einverleibt, darunter sogar nach hier gelangte, weil Bremen betreffende Registraturteile der Zentralinstanz, der Regierungskommission in Hamburg.
Bestandsgeschichte: Andererseits wieder hat man auch Akten aus ihrem organischen Zusammenhang gerissen und willkürlich verselbständigt.
Trotz allem gelang es damals nur oberflächlich, die Franzosenakten in das Postsche Archivordnungsschema einzufügen.
Das Provisorium mit seiner erschwerten Benutzbarkeit der Akten verlangte aber umsomehr nach Abhilfe, als überhaupt die bremischen Archivalien vielfach zeitlich gemäss ihrer Entstehung vor oder nach der Franzosenzeit gegliedert wurden, während diese Zwischenepoche selber infolge der fehlenden Aktenordnung eine weitgehend unerforschte Zäsur darstellte.
Indem der Unterzeichnete sich an die über ein Jahrhundert als Desiderat empfundene Arbeit der endgültigen Ordnung der Franzosenakten machte, liess er sich von dem Gesichtspunkt weitgehender Erhaltung überkommener Registraturzusammenhänge leiten. Es wurden daher die vermischten Behördenprovenienzen wiederhergestellt, und ihre innere Gliederung, sofern vorhanden, möglichst beibehalten.
Verhältnismässig einfach war das bei den Mairieakten, deren Sacheinteilung unverändert übernommen werden konnte. Die unübersichtlichen Aktenserien der Präfektur mussten dagegen zu Sachakten umgearbeitet werden. Bei ihrem engen Bezug auf die Mairieakten war eine Übernahme von deren Registraturschema im Interesse der Benutzbarkeit das Gegebene. Bei jedem Sachgebiet sind also jeweils die entsprechenden Abteilungen beider Fonds einzusehen, wie auch aus den Verweisungen ersichtlich.
Die Splitterfonds wurden nach neuer, aus ihnen selber abgeleiteter Sachordnung wiederhergestellt und durch Verweisungen an die beiden Hauptregistraturen angeschlossen.
Beendigung der Ordnungsarbeit: im Juli 1949.
Dr. Karl H. Schwebel, Staatsarchivrat
Die Internet-Publikation des Verzeichnisses erfolgte 2013 mit Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).
1,5
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
30.06.2025, 11:55 MESZ