Claus Herman, Zimmermann, gesessen zu Herbrechtingen, leistet den Grafen von Helfenstein und dem Kloster Herbrechtingen Urfehde, nachdem er sich im Dienst von Propst Heinrich und dem Konvent von Herbrechtingen eine Untat zu Schulden kommen ließ, wofür er von Graf Johann von Helfenstein und seinen Söhnen, den Grafen Konrad und Ulrich, gefangengenommen , auf Bitten von Freunden und frommen Leuten aber wieder frei gelassen worden war. Er verspricht das Gebiet der Grafen von Helfenstein nicht mehr zu betreten. Ausnahmen werden im einzelnen geregelt. A. verspricht auch, etwaige Forderungen gegen die Grafen von Helfenstein vor deren Gericht zu verhandeln. Für den Fall, dass A. seine Urfehde verletzt, soll er rechtlos sein.
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Claus Herman, Zimmermann, gesessen zu Herbrechtingen, leistet den Grafen von Helfenstein und dem Kloster Herbrechtingen Urfehde, nachdem er sich im Dienst von Propst Heinrich und dem Konvent von Herbrechtingen eine Untat zu Schulden kommen ließ, wofür er von Graf Johann von Helfenstein und seinen Söhnen, den Grafen Konrad und Ulrich, gefangengenommen , auf Bitten von Freunden und frommen Leuten aber wieder frei gelassen worden war. Er verspricht das Gebiet der Grafen von Helfenstein nicht mehr zu betreten. Ausnahmen werden im einzelnen geregelt. A. verspricht auch, etwaige Forderungen gegen die Grafen von Helfenstein vor deren Gericht zu verhandeln. Für den Fall, dass A. seine Urfehde verletzt, soll er rechtlos sein.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 488 M U 15
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 488 M Kloster Herbrechtingen
Kloster Herbrechtingen >> Urkunden
1440 Februar 28 (auf Sontage inn der vasten als man inn der hailigen kirchen singet Oculi etc.)
19,8 x 38,3 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Loch am Knick, Wasserschaden
Siegler: Ulrich von Rammingen, Wolf von Grafeneck zu "Wissingen"
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 S.
Siegler: Ulrich von Rammingen, Wolf von Grafeneck zu "Wissingen"
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 S.
Grafeneck, Wolf von; um 1433-1444
Helfenstein, Ulrich IX. von; Graf, um 1410-1462
Herman, Claus
Rammingen, Ulrich von; um 1431-1449
"Wissingen", Lage unbek.
Herbrechtingen HDH
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:32 MEZ