Claus Herman, Zimmermann, gesessen zu Herbrechtingen, leistet den Grafen von Helfenstein und dem Kloster Herbrechtingen Urfehde, nachdem er sich im Dienst von Propst Heinrich und dem Konvent von Herbrechtingen eine Untat zu Schulden kommen ließ, wofür er von Graf Johann von Helfenstein und seinen Söhnen, den Grafen Konrad und Ulrich, gefangengenommen , auf Bitten von Freunden und frommen Leuten aber wieder frei gelassen worden war. Er verspricht das Gebiet der Grafen von Helfenstein nicht mehr zu betreten. Ausnahmen werden im einzelnen geregelt. A. verspricht auch, etwaige Forderungen gegen die Grafen von Helfenstein vor deren Gericht zu verhandeln. Für den Fall, dass A. seine Urfehde verletzt, soll er rechtlos sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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