Der Abt Siegfried und der Konvent des Benediktinerklosters Münsterschwarzach (Swarzach) beurkunden: Sie haben mit Erlaubnis des Würzburger Bischofs Manegold [von Neuenburg] an Irmentrud von Pleichach (Bleichach) jährliche Einkünfte von ihren Gütern in Güntersleben (Gvndersleiben) und Theilheim (Telheim) verkauft. Diese hat die Einkünfte dem Kloster St. Stephan in Würzburg als Schenkung im Todesfall übertragen. Die Verkäufer übernehmen die Gewährleistung (werschaft) für die verkauften Einkünfte. Sie haben dafür von der Käuferin 8 Pfund Heller erhalten. Datum 1291 in die beati Benedicti. Aussteller: Kloster Münsterschwarzach. Empfänger: Kloster St. Stephan