Maximilian [II.], Römischer Kaiser, König von Ungarn und Böhmen, Markgraf der Niederlausitz, überlässt auf Bitten von Bürgermeister und Rat der Stadt Luckau "das öd und zerfallen clostergepeu nahendt daselbst bey der statt gelegen in anbetracht, das sich sollich closter vor vill langen jaaren mit ordenßpersonen gantz und gar erledigt und seider biß auf dato ödt und unbewonet gestanden und nun daruber an dächern, gewelben, gemeuern und andern dermassen eingangen und paufellig worden, also das zu besorgen, wo demselben nicht zeitlich mit pesserung fuerkhumben und geholfen werde, das es etwo unversehens gar einfallen und alßdann ausser sonders grossen uncostens nimer zu pessern sein wurde", und macht zur Bedingung, dass die Stadt das Gebäude auf eigene Kosten erneuert und es zu keinem anderen Zweck "alß allain zu spitallen und schueln" gebraucht. Sollte das Kloster wieder mit Ordensleuten besetzt werden, hat die Stadt das Gebäude gegen Erstattung der darauf verwendeten Unkosten wieder abzutreten. "Geben auf unserm khünigclichen schloß Preßburg am funftzehenden tag monats Octobris im funfzehenhundert und neuenundsechtzigistem jar, unserer reiche deß Romischen und Hungrischen im sihendten und deß Behaimischen im ainundzwaintzigisten."