Alexander Rosenauer zu (Groß- oder Klein-) Bottwar, der sein dortiges Kaplanei-Benefizium mit demjenigen des Frauenaltars in der St. Georgs-Kapelle, genannt die Schuppach, in Schwäbisch Hall mit Zustimmung des dortigen Stadtrates getauscht hat, verpflichtet sich diesem gegenüber darauf, die Pfründe persönlich zu versehen, dauerhaft in Hall Residenz zu nehmen sowie auch - auf Erfordern - zu predigen und die Sakramente zu spenden. Im Falle seiner etwaigen Resignation ist er gehalten, die Pfründe dem Rat - und niemandem sonst - "zu[zu]stellen".