Vertragsbrief zwischen der Cartause Grünau an einem und denen beiden Gemeinden Hasloch und Hasselberg am anderen Teil wegen strittiger Viehweid aufgerichtet, kraft dessen 1.) gedachte beide Gemeinden forthin mit ihrem Vieh auf den Gütern des Kirchelberger Hofs nicht mehr weiden, sondern sich des Einhütens enthalten, wohl aber in übriger Schollbrunner Gemarkung die Viehweid haben und genießen sollen. 2.) Sollen Prior und Convent ihre von Diether Rüden erkaufte, bei Hasloch und Hasselberg liegende Wiesen, ohngehindert männiglichs forthin nutzen und genießen, auch in solche ihr Vieh jederzeit treiben und weiden, als sie dessen laut Vertrag de anno 1479 befugt sind. 3.) So mögen auch die Cartäuser mit ihren Schafen und anderem Vieh in Haslocher Markung treiben gleich wie andere Nachbarn, so in solcher Markung Güter haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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