Friedrich August I., König von Sachsen, vereinbart in 17 Artikeln die Ehe zwischen Ferdinand III. von Toskana mit Prinzessin Maria von Sachsen. Er regelt die Zahlung der Mitgift, Aufnahme von Hypotheken, Fragen der Nachfolge, ihre Versorgung im Falle des Todes Ferdinands und andere Fragen

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Sächsisches Staatsarchiv
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