Oberamt Straßberg: Akten (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 200 NVA
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Hohenzollerische Bestände >> Grafschaft Sigmaringen und souveränes Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen >> Oberämter und Landratsämter >> Oberamt Straßberg
1564-1874
Überlieferungsgeschichte
Behördengeschichte
Die Wurzeln des späteren preußischen Oberamtes Straßberg gehen auf das Stift Buchauische Amt Straßberg zurück, dessen Bezirk die Ortschaften Frohnstetten, Kaiseringen und Straßberg mit dem Lenzenhüttenhof umfasste. Nach der Säkularisation der Herrschaft Straßberg durch Thurn und Taxis im Spätjahr 1802 wurde das Amt Straßberg als F. Thurn- und Taxissches Oberamt Straßberg, das auch Rentamt war, weitergeführt. Infolge der Rheinbundakte 1806 wurde die Herrschaft Straßberg der Landeshoheit von Hohenzollern-Sigmaringen unterstellt. Die Fürsten von Thurn und Taxis waren fortan Standesherren, behielten jedoch alle grundherrlichen und lehenrechtlichen Rechte als Patrimonial- und Privateigentum. Das Gesetzgebungsrecht, die hohe Gerichtsbarkeit, das Aushebungs- und Besteuerungsrecht oblag freilich der Landesherrschaft. Das Oberamt Straßberg hatte sowohl die Weisungen der Landes- als auch der Standesherrschaft zu befolgen.
Der Aufgabenbereich der Behörde erstreckte sich auf die Rechtspflege (Entscheidungen in Zivilsachen in erster Instanz, Inquisition in Kriminalsachen), Verwaltungs- und Polizeiangelegenheiten, die Aufsicht über Armen-, Waisen- und Schulwesen, über die geistliche Verwaltungen, den Straßenbau und den Zoll sowie über die Verwaltung des Thurn- und Taxisschen Domanialvermögen und der daraus fließenden Gefälle.
Mit Wirkung vom 1. Juli 1835 erwarb der Erbprinz Karl Anton von Hohenzollern-Sigmaringen die Standesherrschaft Straßberg. Die Verwaltung seines Domanialvermögens und der daraus fließenden Erträge übernahm im Januar 1838 das neugebildete Rentamt Straßberg. Infolge der Auflösung des F. Fürstenbergischen Obervogteiamts Jungnau am 1. November 1840 wurden dem Oberamt Straßberg die Orte Storzingen, Blättringen, Oberschmeien und Unterschmeien, Thiergarten, Benzingen und Harthausen auf der Scher zugewiesen (Verordnungs- und Amtsblatt 1840, S. 111). Nach der Einverleibung der Fürstentümer Hohenzollern durch Preußen 1850 blieb das Oberamt Straßberg zunächst noch bestehen, wurde dann aber mit Wirkung vom 1. Oktober 1854 aufgelöst und seine Gemeinden auf die Oberämter Gammertingen und Sigmaringen aufgeteilt (Amtsblatt der preuß. Regierung Sigmaringen 1854, S. 299).
Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht
Der vorliegende Bestand enthält 1185 vergleichsweise flach erschlossene Unterlagen, die im Neuverzeichnete Akten (NVA)-Bestand verwahrt werden. Die Titelaufnahmen sind häufig nicht zuverlässig. Unter anderem muss mit gelegentlich auftretenden Abweichungen bei der Laufzeit, dem Titel, der Provenienz und in seltenen Fällen auch bei der Bestellnummer gerechnet werden.
Um die Zugänglichkeit des Bestandes bereits vor einer Neuverzeichnung und Herauslösung der Unterlagen aus dem NVA-Bestand zu verbessern und ein Online-Findbuch im Internet zur Verfügung zu stellen, gab Maria Hirtreiter die Titelaufnahmen von April bis Mai 2009 in das Erschließungsprogramm scopeArchiv ein. Corinna Knobloch führte Kontrollarbeiten und die Indizierung durch.
Unterlagen gleicher Provenienz befinden sich im FAS DS 55 (F. Thurn und Taxissches Oberamt Straßberg) und DS 123 (F.H. Rentamt Straßberg) sowie im Thurn und Taxis Zentralarchiv in Regensburg.
Sigmaringen im Juli 2009
Corinna Knobloch
Behördengeschichte
Die Wurzeln des späteren preußischen Oberamtes Straßberg gehen auf das Stift Buchauische Amt Straßberg zurück, dessen Bezirk die Ortschaften Frohnstetten, Kaiseringen und Straßberg mit dem Lenzenhüttenhof umfasste. Nach der Säkularisation der Herrschaft Straßberg durch Thurn und Taxis im Spätjahr 1802 wurde das Amt Straßberg als F. Thurn- und Taxissches Oberamt Straßberg, das auch Rentamt war, weitergeführt. Infolge der Rheinbundakte 1806 wurde die Herrschaft Straßberg der Landeshoheit von Hohenzollern-Sigmaringen unterstellt. Die Fürsten von Thurn und Taxis waren fortan Standesherren, behielten jedoch alle grundherrlichen und lehenrechtlichen Rechte als Patrimonial- und Privateigentum. Das Gesetzgebungsrecht, die hohe Gerichtsbarkeit, das Aushebungs- und Besteuerungsrecht oblag freilich der Landesherrschaft. Das Oberamt Straßberg hatte sowohl die Weisungen der Landes- als auch der Standesherrschaft zu befolgen.
Der Aufgabenbereich der Behörde erstreckte sich auf die Rechtspflege (Entscheidungen in Zivilsachen in erster Instanz, Inquisition in Kriminalsachen), Verwaltungs- und Polizeiangelegenheiten, die Aufsicht über Armen-, Waisen- und Schulwesen, über die geistliche Verwaltungen, den Straßenbau und den Zoll sowie über die Verwaltung des Thurn- und Taxisschen Domanialvermögen und der daraus fließenden Gefälle.
Mit Wirkung vom 1. Juli 1835 erwarb der Erbprinz Karl Anton von Hohenzollern-Sigmaringen die Standesherrschaft Straßberg. Die Verwaltung seines Domanialvermögens und der daraus fließenden Erträge übernahm im Januar 1838 das neugebildete Rentamt Straßberg. Infolge der Auflösung des F. Fürstenbergischen Obervogteiamts Jungnau am 1. November 1840 wurden dem Oberamt Straßberg die Orte Storzingen, Blättringen, Oberschmeien und Unterschmeien, Thiergarten, Benzingen und Harthausen auf der Scher zugewiesen (Verordnungs- und Amtsblatt 1840, S. 111). Nach der Einverleibung der Fürstentümer Hohenzollern durch Preußen 1850 blieb das Oberamt Straßberg zunächst noch bestehen, wurde dann aber mit Wirkung vom 1. Oktober 1854 aufgelöst und seine Gemeinden auf die Oberämter Gammertingen und Sigmaringen aufgeteilt (Amtsblatt der preuß. Regierung Sigmaringen 1854, S. 299).
Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht
Der vorliegende Bestand enthält 1185 vergleichsweise flach erschlossene Unterlagen, die im Neuverzeichnete Akten (NVA)-Bestand verwahrt werden. Die Titelaufnahmen sind häufig nicht zuverlässig. Unter anderem muss mit gelegentlich auftretenden Abweichungen bei der Laufzeit, dem Titel, der Provenienz und in seltenen Fällen auch bei der Bestellnummer gerechnet werden.
Um die Zugänglichkeit des Bestandes bereits vor einer Neuverzeichnung und Herauslösung der Unterlagen aus dem NVA-Bestand zu verbessern und ein Online-Findbuch im Internet zur Verfügung zu stellen, gab Maria Hirtreiter die Titelaufnahmen von April bis Mai 2009 in das Erschließungsprogramm scopeArchiv ein. Corinna Knobloch führte Kontrollarbeiten und die Indizierung durch.
Unterlagen gleicher Provenienz befinden sich im FAS DS 55 (F. Thurn und Taxissches Oberamt Straßberg) und DS 123 (F.H. Rentamt Straßberg) sowie im Thurn und Taxis Zentralarchiv in Regensburg.
Sigmaringen im Juli 2009
Corinna Knobloch
1185 Einheiten
Bestand
Birgit Kirchmaier: Das Oberamt Straßberg im 19. Jahrhundert. In: Straßberg 1150 Jahre. Herausgegeben von der Gemeinde Straßberg. 1993. S. 90f.
Straßberg BL; Oberamt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 08:37 MESZ
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