Die Herzöge Wilhelm [IV.] und Ludwig [X.] von Bayern bekunden, dass Abt und Konvent von St. Emmeram die Vogtei Abensberg, die zuvor Niklas von Abensberg, danach Herzog Albrecht [IV.] von Bayern, danach Wilhelm [IV.] alleine innehatten, ihnen und ihren Nachfolgern auf ihre Bitten hin ewiglich übertragen haben. Sie versprechen dafür ihren Schutz und Schirm für Abt und Konvent von St. Emmeram und deren Untertanen in der Vogtei, wofür ihnen die gewöhnliche Vogtgülten zufallen sollen. Die Urkunde regelt im folgenden ausführlich die Handhabung der Einziehung der Vogtgült und anderer Zahlungen wie Wandel und Bußgeldern. S: A1 + A2

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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