1555 Sept. 29 (So, St. Michael) Hans Barthelmes von Vellberg und Hans Ernst von Wollmershausen zu Burleswagen (Burlachschwaben) bekunden: Ein Gütlein, das Hans Schlipff, Inhaber des Hofs zu Kocherhof (Kochenburg), von Lienhart Heuser zu seinem Hof hinzugekauft hat, gilt dem hl. Nikolaus zu Adelmannsfelden 36 d Ellwanger Währung. Nach Anhörung der vor ihnen erschienenen Hieronymus (Jheronimus) [I.] Adelmann von Adelmannsfelden zu Hohenstadt (#66) als Ober- und Lehenherr des Hofs zu Kocherhof, der behauptet, das Gütlein sei von den Vorbesitzern des Hofs ohne Wissen der Herrschaft an die Heiligenpflege übergeben worden, und Ludwig von Vohenstein als Oberherr der Heiligenpflege zu Adelmannsfelden samt den Heiligenpflegern Michel Deppich und Lienhart Bum[m], die behaupten, das Gut sei dem Heiligen vor mehr als 50 oder 60 Jahren samt allen Gerechtigkeiten übergeben worden, wurden die Parteien wie folgt verglichen: Hieronymus Adelmann erhält das Gütlein mit aller Obrig- und Herrlichkeit und allen Gefällen und zahlt dafür Ludwig von Vohenstein und den Heiligenpflegern 20 fl guter Münze, die zum Bau der Kirche zu verwenden sind. - Ludwig von Vohenstein verzichtet zugleich im Namen des Heiligen auf alle Rechte an dem Gütlein; werden Ansprüche gegen Hieronymus Adelmann erhoben, sagt er ihm Schadloshaltung zu. Zum Beweis dessen hat er als Oberherr von St. Nikolaus zu Adelmannsfelden Hieronymus Adelmann nach Bezahlung der gen. Summe diese Urkunde übergeben. Siegler: 1) Ludwig von Vohenstein, 2) Sigmund von Woellwarth für die beiden Heiligenpfleger Ausf. Perg. - 2 Sg., 1. Fragment, 2. besch. - Rv. Altsignatur(en): No. 99; - Nro. 13; - XXI; - 73; - 13; - A V 13