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Kreistag zu Nürnberg 1733-1737, 5 Teilfaszikel
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, La 55 Kreistagsakten des Fränkischen Reichskreises
Kreistagsakten des Fränkischen Reichskreises >> Kreistagssachen
1733-1737
Faszikel 1-4 enthält nach dem Altrepertorium u. a.:
Ein abermaliger Kreistag zu Nürnberg de 1733, welcher über vier Jahre lang gedauert, in drei Faszikeln sub eod. numero, von folgenden Materien handelnd:
1. Die Ingelfinger Kommunikation der Kreisausschreiben samt den Proponendis sub Nr. 1 bis 4. Die Instruktion für den Gesandten (Nr. 5). Kurmainzisches Invitationsschreiben zu einem Assoziationskongress nach Frankfurt mit den Proponendis, Instruktion und dem Rezess (Nr. 9-12). Die Propositio Directorialis ad Conventum nebst der Würzburgischen Danksagung darauf (Nr. 15) und endlich allerhand vor dem Kreistag gewechselte Schreiben mit Benachbarten (Nr. 16-35).
2. Die vorläufigen Kreisrelationes, die aber, weil der Kreistag zu lang gewährt und der Sachen zu viel worden, nicht alle abgeschrieben, sondern nur extrahiert sind (Nr. 36-67). Vid. in fine Fasciculi.
3. Das sehr weitläufige Kreiskonventsprotokoll der Sextern (Nr. 68-206), worin von folgenden Materien gehandelt wird:
A. Wird wegen besorgenden französischen Einfalls die Vermehrung der Völker sowohl als auch Ausbesserung der Festungen Kehl und Philippsburg veranstaltet, dann die hin und wider eingelaufenen Berichte und überhaupt alles, was in diese Kriegs- und Marschmaterie mit einschlägt (fol. 1-14-19). Die Übergabe der Festung Kehl (fol. 20, 25-33, 36, 39-49, 80, 81, 82-108). Das Kommando in Philippsburg (fol. 26). Ein Gulden für Quartier für jeden Monat passieren zu lassen (fol. 26b, 61b). Ein Feldprediger bekommt 30 Gulden Monatssold (fol. 88b). Der Abzug , der dem Soldaten vom Monatssold zu machen (fol. 90b). Die bei Rothenburg kantonierenden 2000 Mann sollen zu Besetzung der Linien abmarschieren (fol. 99). Den abmarschierenden Soldaten sollen die Stände 10 Kreuzer für einen Tag mitgeben und solche dem Kreis wieder aufrechnen (fol. 110b). Werden einige kleine Stabsoffiziersstellen vergeben (fol. 112, 223). Conclusum über die egale Montierung (fol. 124). Die preußischen Truppen haben bei ihrem Durchmarsch durch den Fränkischen Kreis, in specie aber im Würzburgischen, gewaltige Exzesse begangen (fol. 279, 291b, 439). Übergabe der Festung Philippsburg (fol. 366, 368-374).
B. Das Münzverbesserungswesen (fol. 108, 1304, 1326). Vota hierüber (fol. 1331-1336, 1338). Conclusum (fol. 1342, 1345). Vorstelllung ad Imperatorem (fol. 1358, 1367, 1402, 1429). Ein kaiserliches Rescriptum dehortatorium wider Kurfürsten und Stände wegen ihrer zu geringhaltig ausgeprägten Münzen. Verrufung der Fuldaischen 20 Kreuzer- und 10 Kreuzer-Stücke (fol. 1469-1474). Die kaiserliche Approbation der fränkischen Münzdevalvation (fol. 1482-1604, 1608, 1713).
C. Was wegen des zu Frankfurt gehaltenen Assoziationskongresses vor, bei und nach demselben vorgegangen (fol. 2, 4, 7, 14, 22, 23, 27, 31).
D. Kreisrestanten (fol. 25, 92, 130, 265, 307, 346, 392) und so fort monatlich. Wegen des Fischbergischen Ausstandes wird votiert (fol. 393, 397, 402). Eine Vorstellung an den Kaiser loco Conclusi (fol. 416, 439, 468, 499), sonderlich wegen Grävenitz (fol. 99, 507, 555, 646, 718, 797, 850).
E. Für dieses Jahr 1733 werden 20 Kreis-Römermonate ausgeschlagen (fol. 28) und zwei zu Reparierung der Festung Philippsburg (fol. 34, 41). Die Reichsbeiträge sollen nach dem Fuß, wie jeder Stand zu dem Reich zu konkurrieren schuldig, bezahlt werden (fol. 38).
F. Dem Erbprinzen zu Bayreuth wird das fränkische Kurassierregiment mit dem Generalwachtmeistersprädikat konferiert (fol. 38, 130).
G. Herr von Beust wird vom hochgräflich fränkischen Directorio zum Kreiskriegsrat statt des zu Ailringen unglücklich ertrunkenen Herrn von Werkamp präsentiert (fol. 39) und dazu verpflichtet (fol. 105), gleichfalls der Herr von Schwarzbach (fol. 126), der Herr von Bettendorff (fol. 198), jener wegen der fränkischen Städte, dieser hingegen von Eichstätt.
H. Proportion zwischen dem Kreis und der fränkischen Ritterschaft (fol. 119, 120). I. General von Hölzel erhält die Generalfeldmarschallleutnantsstelle (fol. 140). Herr von Linsing die Obristen- und Kommandantenstelle des fränkischen Dragonerregiments (fol. 293).
K. Conclusum über die Admodiation des Fourage-Transports (fol. 162), über die verakkordierte Verpflegung der sämtlichen im Feld stehenden Regimenter (fol. 164).
L. Vota über einen römermonatlichen Ausschlag (fol. 170, 187). Conclusum (fol. 228). Sollen 150 ausgeschlagen werden.
M. Der Fränkische Kreis wird von der Mitverpflegung des kaiserlichen Magazins befreit (fol. 294).
N. Vota über den Kreis-Land-Ausschuss (fol. 347) und die Übernehmung eines von den hochfürstlich Schwarzburgisch und hochgräflich Reußischen Häusern dem Fränkischen Kreis zur Assoziation offeriert und angenommenen Regiments zu Fuß von 1000 Mann bei jetzig gefährlichem Reichskriege (fol. 366, 379, 390, 391, 403 etc.).
O. Hochfürstlich und hochgräflich Löwenstein-Wertheimische separate Mannschaftsstellungs-Differenz (fol. 368, 373, 452, 454, 669, 694, 752).
P. Die vom kaiserlichen Generalleutnant Prinz Eugen von Savoyen an den Fränkischen Kreis unter harter Bedrohung begehrte enorme Heulieferung zur kaiserlichen Armee (fol. 380) bei Bruchsal und deswegen beschehene Beschwerung der Stände und Vorstellung an denselben (fol. 422-437, 450, 451, 488, 815 porro Mm).
Q. Eine cassieramtliche Repartition über die in Philippsburg aufgenommenen 7200 Gulden, was nämlich hieran einige Stände als Löhnungsgelder für ihre Kontingente zu ersetzen haben (fol. 380). Dergleichen über 2250 Gulden für die bei und um Mainz herum liegenden fränkischen Truppen entliehenen Löhnungsgelder.
R. Was von der hochfürstliche Löwensteinischen Gesandtschaft gegen des Stadtrats zu Wertheim getane Abordnung und Nachlassgesuch an ihren Kreispraestandis wegen der 1732 erlittenen großen Wasserflut wie auch gegen dasig hochgräfliche Interzession cum Indignatione heftig eingewendet und widersprochen worden (fol. 385-387, 400).
S. Die Matrikularsache, auch einiger Stände Praegravationsklage (fol. 389, 390, 411, 448, 647, 661, 663, 1377, 1384). Vota-1400, 1409, 1434-1511, 1571. Das Conclusum auf bisherigen Usualfuß ad 4000 Gulden.
T. Das Conclusum über die Stabsoffizierspromotion beim Bayreuthischen Kürassierregiment (fol. 402b).
U. Der Graf zu Bartenstein resigniert seine seit 1715 gehabte Kompanie beim Hölzel'schen Infanterieregiment (fol. 402b) und cediert solche dem Grafen Heinrich August zu Ingelfingen (fol. 404).
X. Ansuchen des Markgrafen von Bayreuth für seinen Erbprinzen um die vakante Obristengage und den Generalmajorsgehalt bei dem Kürassierregiment (fol. 413, 4149.
Y. Grävenitz'scher Kreisrückstand wegen Welzheim (fol. 417).
Z. Die in Frankfurt angestellte Konferenz wegen der Postierungen und Winterquartiere der kaiserlichen und Reichstruppen (fol. 425, 438, 464, 478).
Aa. Das ritterschaftlich Odenwäldische auch Kraichgauische produzierte kaiserliche Exemtionspatent von dem Winterquartier (fol. 485, 494) und was der Konvent hierbei geäußert (fol. 499).
Bb. Verschiedene Hohenlohische und Limpurgische angebrachte Beschwerden und gebetene Remedur, sonderlich wegen der Exzesse der Schwarzburgischen und Reußischen Truppen auf ihrem Durchmarsch (fol. 480, 482), auch wegen des nach Münkheim verlegten Lazaretts (fol. 487, 512, 544, 564).
Cc. Kreisverordnung, wie sich der Quartiersmann gegen die einzunehmenden kaiserlichen Völker zu verhalten (fol. 495).
Dd. Wegen der nach Heilbronn gestellten Hohenlohischen, auch anderer Schänzer (für deren wie auch Holz- und Heulieferung nach Heilbronn und zur Armee hat Hohenlohe nur allein 52 000 Gulden aufgerechnet), auch in das Hohenlohische einquartierten 600 Mohrenfeldische Proviantochsen und Fuhrwesen (fol. 504, 511, 516-575). Die verwilligte Abrechnung an den Kreispraestandis (fol. 602-727, 762-804-911, 920, 1103, 1107). Wie der Kreis zu seiner großen Forderung wegen dieser Mohrenfeldischen Ochsenverpflegung sich an Würzburg addressiert (fol. 1372, 1409), endlich aber gar an den Kaiser selbst (fol. 1425, 1439, 1458, 1616, 1755).
Ee. vota wegen des mutuellen Beistands inter status und auf zustellenden Landausschuss (fol. 504-530). conclusum(fol. 535b, 991-1719-1731, 1754), item vid. supra N.
Ff. Der drei Generäle der fränkischen Infanterieregimenter Memoriale und Ansuchen, den sämtlichen Offizieren die sonst gereichte Mund- und Pferdportionen auf die sechs Wintermonate angedeihen zu lassen (fol. 5756, 579).
Gg. Votationes über das Winter-, auch Sommerverpflegungswerk der einquartieren kaiserlichen und Kreistruppen auf der Postierung (fol. 581-594, 599, 608, 612, 621, 636). Conclusum (fol. 638, 649, 650, 652, 696. Conclusum (fol. 699, 707).
Hh. Ein kaiserliches Reskript vom 29. November 1734 die Exemtion der Reichsritterschaft gegen 145 000 Gulden von allen Bequartierun und Verpflegungen, auch übrigen Militäischen beschwerden udn von allen Marchen (fol. 594, 645).
Ii. Hohenlohe-Waldenburgischer Beschwerung über dasig schon so viele Jahre lang getragene Last durch Überstellung bis etliche 30 Mann zu fuß und etliche zu Pferd (fol. 708, 709), auch das Conclusum der neuen Mannschaftszusammenstellungssache. Gleiches Gravamen von Nürnberg (fol. 710).
Kk. Der sämtlchen Feldprediger Gageverbesserung (fol. 721).
Ll. Ein von einem Soldaten des kaiserlichen Marou... regiments erschossenen Weikersheimischen Untertanen zu steinbach und dortige weitere Eczesse wegen des njicht shculdig gewesenen Vorspanns (fol. 723, 724) und deswegen gesuchte Satisfaktion (fol. 728).
Mm. Ein vom Kurfürsten in Mainz im Jahr 1735 mit kaiserlicher Approbation nach Frankfurt ausgeschriebener engerer Assoziationskongress wegen der in voriger Campagne durch die kaiserlichen und anderer Völker wegen Fouragierung begangenen Exzesse und darauf in Vorschlag gekommenen Errichtung eines Heu-Magazins (fol. 725), auch wegen der ritterschaftlichen Exemtion. Vota hierüber (fol. 742-751, 754-804-821). Heulieferungsvotation (fol. 836, 841-870, 903). Conclusum auf 800 000 Zentner Heu und 400 000 Bund Stroh (fol. 911, 919, 1948-1055). Conclusum.
Nn. Rechnungsabhör des Kriegskommissars Brendel, der Philippsburger Kantonierungs- und anderer Rechnungen (fol. 753-783, 868).
Oo. Kaiserliche Requisitoriales wegen freien Durchzugs der moscowittischen Auxiliartruppen zur kaiserlichen Armee an den Rhein, welche aber für ihr Geld leben sollen (fol. 906-935). Ansbacher Protestation gegen die Marschroute dieser Völker in zwei Divisionen durch dieses fürstentum über Rothenburg nach heidelberg (fol. 932, 938) wie auch der vierten kaiserlichen hohenzollerischen Kavallerieregimenter udn was wegen heu, stroh udn anderer Requisitenlieferung bei dem Konvent hinc inde öfters vorgekommen ist (fol. 1131-1155). Wie endlich der Kaiser dero sämtliche russischen hilfvölker in dero Königreich Böhmen verlegt haben (fol. 1176, 1657). Die Kompensation an den 60 reichsrömermonaten wegen Heu- und Strohlieferung (fol. 1156).
Pp. Bambergische Protestation gegendie Kulmbachische von sich gebrauchte Formalia. Condirectorium-Circulare, das Ansbach zugleich mit defendierte udnder Bambergischen Gesandtschaft contradizierten (fol. 990), als welche eines Directorii privativi sich anmaßte (fol. 991).
Qq. Votationes über einen höchstnötig gehaltenen Römermonatlichen Ausschlag 8fol. 991). Landausschuss, wie auch vMohrenfeldischen Ochswenverpflegung sich an Würzburg addressiert (fol. 1372, 1409), endlichrbesserung des Marschwesens udn wieder Dissolvierung dieses schon so lange angedauerten kostbaren kreistages (fol. 1013, 1019-1031). Conclusum (fol. 1035, 1073). Vota (fol. 1075-1082). Conclusum auf 30 römermonate (fol. 1085).
Rr. Dei Winterquaritersexemtion wird der Ritterschaft vonm kaiser gegenihr subsidium charitativum a 320 000 Gulden gegen dieses Kreises Beschwerung, dennoch bewilligt (fol. 1061). Item das Resolutum wegen der Winterquartiers- und Verpflegungsregulierung der diesem Kreis zugeteilten Völker (fol. 1062-1064). Die Hohenlohische Aufrechnung wegen der Winterquartiere (fol. 1757).
Ss. Vota über den Zurückmarsch der sächsischen Völker Gotha, Eisenach und Weimar zu Roß udn Fuuß, welche in den untern Kreislanden enorme exzesse ausgeübt und gedroht, in dem fränkoischen über Winter sich einzuquartieren und das sich recht wol zu tun, da ihr doch vielmehr in den obersächsixhen Kreis angewiesen waren, wie ihenn aber hingegen vondem Fränkischen allenfalls mit werktätig-kräftigsten und äußersten nachdruck durch die drei fränkische Kavallerieregimenter mit allem Ernst begegnet werden solle, vi Conclusi von fol. 1129-1149. Conclusum (fol. 1153, 1159).
Weitere Vota und Beschwerungen wider das dem Kreis noch weiter über des Berichts in die Winterquartiere eingenommene 1. russischen Bataillons und fünf Carassische Kompanien zuschieben gewollte völlige Weimarische Kürassierregiment (fol. 1161-1175), wo die Anzeige geschehe, dass die sächsischen Regimenter sich endlich auf den beschehenen Kreis-Ernst von selbsten accomodiert und weiter marschiert wären. Gleich darauf aber geschah die weitere Anzeige und Beschwerung (fol. 1178) von Henneberg-Schleusingen, dass 11 Kompanien Gothaische in dasigen Landen eingerückt, vieles Geld erpresst und noch ein Gothaisches Dragonerregiment erwarten sollte, wogegen aber vom Konvent schleunige Vorstellung an Ser. Gothanum erlassen wurde. Dero Antwort hierauf (fol. 1191). Item ein Gravamen deswegen an den Kaiser (fol. 1199, 1218).
Tt. Sämtliche hochgräflich Limpurgische Gravamina varia (fol. 1210, 1211, 1223). Resolutum (fol. 1259).
Uu. Inhaesivvorstellung an den Kaiser wegen dieses Fränkischen Kreises bisherigen unerträglichen Lastes, in specie aber diesem künftig bei erfolgendem Frieden und Zurückgabe der Festung Philippsburg deren Besatzung nimmermehr, wie bisher schon lange Zeit geschehen, ganz allein nur aufzubürden (fol. 1224). Antrag des Schwäbischen Kreises, ratione Kehl causam communem mit Franken zu machen (fol. 1442). Kaiserliches Resolutum (fol. 1462, 1465). Die Regulierung des künftigen Philippsburger Besatzungsquanti (fol. 1474, 1482, 1484). Vorstellung und Entschuldigung ad Imperatorem, warum dieser Fränkische Kreis seine Mannschaft aus Philippsburg zurückgezogen (fol. 1465, 1486). Item wegen gebetener Indemnisation vom ganzen Reich des supererogatorischen Aufwands vom Kreis bei dieser Besatzung (fol. 1487). Dann auch causa communis mit dem Oberrheinischen und Schwäbischen Kreis wegen der Besatzung zu Philippsburg und Kehl (fol. 1494).
Kaiserliches Kommissionsdekret andas Reich (fol. 1536). Deliberation auf 140 mann zur Besatzung und deren künftige Verpflegung zu Philippsburg (fol. 1543) inclusive des diesseitigen sonsten nach Kehl zu stellenden Reichskontingents, hingegen zu Philippsburg statt Schwaben seines mit einbringen zu lassen (fol. 14545, 1606, 1719, 1812). Conclusum hierüber (fol. 1314).
Wegen Evakuation Philippsburgs (fol. 1316). Dann die zwar wieder neue, aber schwer hergegangene Besatzung mit 140 Mann (fol. 1317, 1318). Weiter noch die wirklich beschehene Evakuation (fol. 1652).
Vv. Das Marche-Verbesserungwesen (fol. 1230-1256), 1347-1352, 1358, 1359). Conclusum (fol 1361, 1686). Vota (fol. 1699, 1743-1749). Conclusum (fol. 1751).
Ww. Kommunikation mit den übrigen Reichskreisen wegen der immerzu nur unbezahlt bleibenden Etappen der kaiserlichen Völker (fol. 1374-1376, 1402). Eine Vorstellung deshalb an den Kaiser (fol. 1425). Fränkische Etappen- und Winterquartiersaufrechnungen dieser Cassae (fol. 86, 89/1486, 1489?).
Xx. Ein scharfes kaiserliches Monitorium sub Domminatione executionis zu bezahlung der Reichsrömermonate a 30 und 60 Gulden (fol. 1378).
Yy. Wegen einer zum Druck zu befördernden friedensordonnanz (fol. 1405, 1406, 1463-1536). Zz. Kreisbeschwerung an den König in Preußen wegen der von dessen Werbeoffizieren mit allem Gewalt weggenommenen Untertanen-Söhnen im Rothenburgischen wie auch des Hans Macken Sohn zu Großbärenweiler (fol. 1408). einemaniertes kreisedikt wider die fremde werber (fol. 1359, 1411, 1419, 1425, 1441, 1456). Preußische Antwort auf obige Beschwerung (fol. 1481). Verbot der preußischen Werbung wegen ihrer grausamen Menschenfischerei (fol. 1624).
Aaa. Renovierung des Poenalpatents von 1732 wegen des überhand nehmenden Jauner- udn Diebsgesindels (fol. 1416, 1425, 1456, 1467).
Bbb. Vota über die vom Bischof von Speyer an den Fränkischen Kreis gemachte Prätension für die während der französischen Belagerung von Philippsburg hergegebener weine (fol. 1445, 1460, 1475-1490).
Ccc. Vota über das Gesuch der verwitweten Generalin von Bibra um eine alljährliche Kreispension zu ihrem Unterhalt ad dies vitae (fol. 1450-1460, 1471, 1490, 1504). Conclusum über 2000 gulden semel pro semper (fol. 1507).
Ddd. einkaiserliches monitorium, dass die kreisstände mit ihem Assoziationsmäßigen Truppen keine Reduktion vornehmen, sondern wenigstens ihre 1 1/2 Simpla beibehalten sollen (fol. 1492), wie dann auch vom Konvent resolviert wurde.
Eee. Die concludierte inevitable Kapitalienaufnahme der Kreiskasse (fol. 1525).
Fff. Die durch den Tod des Generalfeldzeugmeisters von Bassewitz (Bassowitz) 1737 erledigte, hingegen dem bisherigen Geeralfeldmarschallleutnant von Hölzel konverierte desselben Charge (fol. 1611, 1613, 1616). Diese Stelle aber dem markgrafen von Brandenburg-Kulmbach (fol. 33/1633?). Conclusum, dass nur drei Generalspersonen künftig beim Kreis aufgesellt werdne sollen (fol. 33/1433?9.
Ggg. des Grafen Georg Wilhelm zu Erbach-Fürstenau gesuchtes und erhaltendes vorstellungschreiben ad Imperatorem in dero Landessukzessionsangelegenheit (fol. 1611, 1653), der Gräfin Witwe allda Petitum in contrarium und wider denselben (fol. 1700, 1756).
Hhh. Kaiserliche Konfiskation der Wertheimer Bibel und anbefohlene Arretierung des Autors, des ehemaligen Informatoris Schmids zu Wertheim (fol. 1756). Vid. im Archiv bei den Wertheimer Vormundschaftsakten plura hiervon.
Iii. Die Wiederbestellung des Kreisdragonerregiments durch den zweiten Prinzen Christian Friedrich Carl Alexander zu Ansbach (fol. 1705, 1706, 1711). Conclusum (fol. 1737).
Kkk. Kreisrezess vom 13. April 1737 sub. No. 211, welcher alles dieses mit mehrern enthält und beweist. Faszikel 5 enthält laut Altrepertorium u.a.:
Betreffend sowohl das hochfürstliche Kreisdirektorialausschreiben (welches zwar ad Fasc. I. gehörte, aber doch lieber bei diesen mitfolgenden Hohenlohischen Hauskorrespondenzakten unzertrennt gelassen worden) eines auf den 3. September 1733 zu Nürnberg anberaumten fränkischen Kreistags mit Kommunikation der Proponendorum nebst einem P. S. wegen der nach Nürnberg zu liefernden ad Triremes condemnierten Übeltätern als auch einige Hohenlohische Privathaus-Korrespondenz-Akten, E. g. die Gesandtschaftsbestellung und deren Instruktion auf diese Proponenda, wie auch verschiedener hoher und anderer Kompetenten Ansuchen um favorable Sekundierung ihrer suchenden Avancements, Chargen und anderer Petitorum beim Kreis (Nr. 1, 2-8).
2. Ein kurmainzisches Invitationsschreiben cum Proponendis zu dem auf den 14. September 1733 nach Frankfurt bestimmten Assoziationskongress (Nr. 9, 10).
3. Instruktionspuncta und Kreisvollmacht für die deputierten Direktorialgesandten zu diesem Kongress (Nr. 11).
4. Assoziationskonvents-Rezess vom 9. November 1733 (Nr. 12).
5. Des fränkischen Kreises nachdrückliche Vorstellung und Beschwerung an den kaiserlichen Generalfeldmarschall Prinz Eugen wegen der ungeheuren Heu-Lieferung und der auch sogar in herrschaftlichen Residenzen eingelegten militärischen Exekutionen (Nr. 27).
6. Repartition, wieviel jeder Stand an den nach Philippsburg beorderten 1000 Mann fränkischen Truppen zu stellen hat (Nr. 34).
7. Des Kanzlers von Bernegger gesandtschaftliche vorläufige Relationes bis 1736, die aber nicht alle komplett und zum teil nur extractive vorhanden sind. Item noch einige Relationes und Schreiben Varia betreffend von dem Deputationskonvent von 1739 und 1740.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.