Anna von Rüdigheim (Rüdickem), Witwe des Dieter Gans (Ganß), und Philipp Gans von Otzberg (Otzpergk), [deren Sohn], beurkunden, daß Simon von Adelsheim (Adletzheim) und Margarethe von Berlichingen ihnen bis zur Ablösung der vollständigen von den A. geliehenen Summe eine jährliche Gülte in Höhe von 20 Gulden bezahlen müssen, wobei Simon von Adelsheim und Margarethe von Berlichingen das Schloß zu Wachbach (Wachpach) und den Zehnten zu Gerichsheim (Gerischeim) als Unterpfand gestellt haben.