Bischof Johann von Akkon, Münsterscher Suffragan, macht als Kommissar des Kölner Erzbischofs Salentin dem Senior und dem ganzen Konvent von Werden, weiter allen Priestern, Klerikern, Notaren und Tabellionen bekannt, daß er die Urkunden des Papstes Innozenz VI. und des Erzbischofs Salentin von Isenburg für das Kloster Werden transsumiert hat [es folgt der Text der Urkunden von 1356 Mai 19 und von 1574 April 5]. Johann fordert alle auf, die gegen die zu transsumierenden Urkunden und gegen den in Werden stattgefundenen Wahlvorgang etwas vorzubringen haben, ihre Beweismittel bei ihm vorzulegen. Er hat als ersten Termin den 8. Mai festgesetzt. An diesem Tag sind erschienen der Erwählte Heinrich Duden, der Prior und einer der Älteren des Konvents, die als säumig alle die erklärten, die zum Erscheinen aufgefordert und nicht erschienen waren. Sie haben den Aussteller um die Bestätigung der Wahl gebeten und um die Ausstellung einer Urkunde ersucht. Johann hat dieser Bitte entsprochen, weil die Wahl kanonisch und rechtmäßig sowie ohne Simonie erfolgt ist. Per Gewählte war zuvor Kellner, befindet sich im gesetzmäßigen Alter, ist Priester, stammt aus rechtmäßiger Ehe und zeichnet sich durch Bildung, lobenswerten Lebenswandel und gute Sitten, Eifer für die Regelbeobachtung und Frömmigkeit aus. Er erscheint so in jeder Weise zur Leitung der Abtei geeignet. Am folgenden Tag, nach der Messe in der Abteikirche zu Werden, wurde in Anwesenheit der Äbte Nikolaus von Vreden zu Deutz, Andreas Münster zu Brauweiler und Gottfried Borcken [aus Werden] zu St. Pantaleon und des kurfürstlichen Rats, des Lic. iur. Johann Averdung, die Bestätigung vorgenommen, nachdem Heinrich Duden den Treueid gegenüber Erzbischof Salentin und der kölnischen Kirche abgelegt hatte. Es wurde ihm die Regierung und die Verwaltung der Einkünfte übertragen. Er erhielt Inful, Handschuhe, den goldenen Ring und den Hirtenstab sowie den erhöhten Platz im Chor. Das wird ebenso allen Vasallen, Ministerialen, Bauern, Zinspflichtigen und Untertanen der Abtei bekanntgemacht. Innerhalb von sechs Tagen soll die Eidesleistung erfolgen. Weitere Zeugen: Heinrich Rißwick, Dr. iur., Timann Brabandt, Kanoniker von Xanten, Alexander Kuchenbecker, Richter in Werden, Johann then Putte, Johann Hettermann gen. Munt, Caspar Bungardt, Schöffen, und Wilhelm Schlechtendahl, Rentmeister. - Es siegelt der Aussteller.