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Die Brüder Philipp Reinhard, Philipp Konrad [II.] und Philipp Albrecht von Liebenstein sowie Johann Adam Zinsky von Jägersburg zu Höpfigheim als vom Kaiserlichen Kammergericht konfirmierter Vormund des minderjährigen Philipp Albrecht vereinbaren, dass alle, durch Los jedem zugeteilten, Familiengüter immer an männliche Abkömmlinge fallen und weibliche Familienangehörige in jedem Fall von der Erbfolge ausgeschlossen bleiben sollen bis zum eventuellen Erlöschen des Mannesstamms. Veräußerungen und Belastungen von Gütern nach dem aktuellen Stand bedürfen der Zustimmung aller männlichen Familienangehörigen; ohne solchen Konsens abgeschlossene Verträge sind nichtig. Es folgen Regelungen für den Fall notwendiger Beleihung oder Verpfändung von Gütern, zur gemeinsamen Schuldentilgung und zur eventuellen Enthebung eines übelhausenden Familienangehörigen von der Verfügung über seine Güter. Ankündigung der Siegel und eigenhändiger Unterschrift der beiden volljährigen Brüder und des Vormunds.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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