Hans Widman aus Schlaitdorf, zu Tübingen gef., weil er eine Frau aus Schlaitdorf bei einer Auseinandersetzung geschlagen hatte, jedoch nach einigen Tagen mit der Auflage wieder freigel., eine Strafe von 20 fl - je zur Hälfte bis nächsten Georgs- und kommenden Martinstag (23. Apr. bzw. 11. Nov. 1543) - zu bezahlen, sein Leben lang keine Wehr mehr zu tragen und in keine offenen Zechen zu gehen, sich mit der Geschädigten gütlich oder rechtlich vor dem Gericht zu Tübingen zu vergleichen, den Gerichtsentscheid zu achten und sich vor Abschluß des Rechtshandels nicht zu entfernen, gelobt eidlich die Einhaltung dieser Bedingungen und schwört U. Als Unterpfand setzt er 200 fl, für die er sechs Bürgen stellt. Bürgen: Seine Schwäger, Brüder und Vettern 1) Konrad Kimerlin 2) Michel Widman 3) Thys Widman, alle zu Schlaitdorf 4) Hans Kimerlin aus Dörnach 5) Hans Heroman 6) Martin Heroman, letztere beide aus Gniebel.