Johann Stenger, Bäckermeister von Rothenbuch, bekundet am 26. Juni 1804, dass er seinen Lehrjungen beim Zunftmeister des Jahres 1803 "angezeigt habe", weil dessen Vater ein armer Mann sei und seinen Sohn nicht habe aufdingen lassen können. Sein Lehrjunge sei zuvor in Lohr angedungen gewesen.