Anspruch der Appellaten auf gleiche Abgaben, Türkensteuer und Dienste der Hofleute und Leibeigenen in ihrer Herrschaft. Die Appellanten besaßen einige Ackerhöfe mit allen Gerechtigkeiten in den Saynischen Landen, deren Leibeigene den Appellaten seit Menschengedenken Schatz und Dienst gegeben hatten. Die Appellaten hatten die Wildenburgischen Hofleute und Leibeigenen in Homburg vor Gericht gezogen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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