Colin von Kröv (Crove) bekundet, daß Johann Graf zu Sp. ihn bis Remigii (1. Okt) aus dem Gefängnis freigelassen hat. Colin schwört, an diesem Tag wieder in das Gefängnis zu Trarbach (Tranre-) in Turm, Blöcke und Ringe zurückzukehren, in denen er gelegen hat, oder in andere, ihm angewiesene Türme und Gefängnisse. Bis Remigii wird er dem Grafen, Land und Leuten, Mannen, Burgmannen, Dienern und denen, die sich vor dem Grafen verantworten wollen, keinen Schaden tun. Bricht er seine Zusicherungen, ist er ehrlos, treulos, sicherlos und meineidig; nichts soll ihn dagegen schützen. (1) Colin siegelt und bittet (2) seinen Herrn Peter Herrn zu Kronenburg (Cronenberg) und Neuerburg (Nuwen-) sowie seine Verwandten (mage) (3) Heinrich von Sötern (Soitern), (4) Johann Haller von Esch (Essch) und (5) Colin von der Neuerburg um Mitbesiegelung. Diese kündigen ihre Siegel an.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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