Das Domkapitel von St. Peter in Regensburg bestätigt, eine Hofstatt der Kirche im Judenviertel (inter judeos sitam), die der Jude Hæleup und seine Ehefrau Gerzv{o}zel nach jüdischem Recht (iure iudeorum) auf die Lebenszeit von drei Personen erhielten, auf Bitten der Erben zu den gleichen Bedingungen an den Juden Jæchili und seine Ehefrau Dobrizel vergeben zu haben.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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