Rechtliche Ausführung, dass die unritterbürtigen Besitzer adeliger Güter im rheinischen Erzstift Köln zum Gehalt der ritterschaftlichen Syndici und zu anderen gemeinschaftlichen Ausgaben der Ritterschaft die sog. Rittersimpeln zu entrichten allerdings schuldig

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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