Herzog Johann Friedrich zu Württemberg bekundet, dass er seinem Lehnsmann und Getreuen Ludwig von Weiler um 1880 Gulden Kapital 16 Morgen näher bezeichnete Wiesen zu (Groß-) Bottwar verpfändet hat, und quittiert über die Pfandsumme. Für die Dauer der Pfandschaft sind die Wiesen von Zoll befreit; der ungestörte Besitz wird gewährleistet. Die Pfandschaft soll fünfzehn Jahre währen, die Absicht der Wiederlösung ist ein halbes Jahr zuvor anzukündigen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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