Markgraf Ludwig von Brandenburg usw., Graf zu Tirol usw., versetzt an seinen getreuen Johan von Li(e)chtenberg seinen Hof, genannt Füraus, gelegen im Dorf Tartsch (Dertz), Gericht Glurns, samt dem in einer früheren Urkunde verschriebenen Hof zu Pennede um 315 mrk Berner. Davon soll er 200 mrk als Heimsteuer nehmen und 50 mrk als Morgengabe für seine Ehefrau Kathrein ab Nons, welche einst Jungfrau seiner Gemahlin [Margarete] war; 65 mrk stammen aus alten Schulden an ihn. Diese beiden Höfe soll Hans mit allen Rechten nutzen, bis die 315 mrk getilgt sind. Der Richter von Glurns hat ihn in seinen Rechten zu schützen. Siegler: Markgraf Ludwig von Brandenburg
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Markgraf Ludwig von Brandenburg usw., Graf zu Tirol usw., versetzt an seinen getreuen Johan von Li(e)chtenberg seinen Hof, genannt Füraus, gelegen im Dorf Tartsch (Dertz), Gericht Glurns, samt dem in einer früheren Urkunde verschriebenen Hof zu Pennede um 315 mrk Berner. Davon soll er 200 mrk als Heimsteuer nehmen und 50 mrk als Morgengabe für seine Ehefrau Kathrein ab Nons, welche einst Jungfrau seiner Gemahlin [Margarete] war; 65 mrk stammen aus alten Schulden an ihn. Diese beiden Höfe soll Hans mit allen Rechten nutzen, bis die 315 mrk getilgt sind. Der Richter von Glurns hat ihn in seinen Rechten zu schützen. Siegler: Markgraf Ludwig von Brandenburg
Tirol Urkunden, BayHStA, Tirol Urkunden 109
419; Innsbrucker Signatur: l(adl) 53;
Tirol Urkunden
Tirol Urkunden >> Urkunden
1348 Juli 4
Perg.
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: S. anh.
Überlieferung: Orig.
Sprache: dt.
Ausstellungsort: auf Tirol
Originaldatierung: St. Ulrich
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1348
Monat: Juli
Tag: 4
Äußere Beschreibung: 31,5 cm x 15 cm
Überlieferung: Orig.
Sprache: dt.
Ausstellungsort: auf Tirol
Originaldatierung: St. Ulrich
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1348
Monat: Juli
Tag: 4
Äußere Beschreibung: 31,5 cm x 15 cm
Innsbrucker Schatzarchiv-Rep. lib. II pag. 28: "Auf Hannsen Liechtenberger umb die Füraushöf im dorff Tärtz in Glurnser gericht mit samt dem hof zu Penned. Der pfanntschilling ist 315 mrk perner, davon rüren 200 mrk her von seiner hawsfrawen Katherina ab Nons haimstewer, die des fürsten gemahel seligen hofjunckhfraw gewesen ist."
Bayern: Ludwig V. Herzog von
Brandenburg: Ludwig I. Markgraf von
Tirol: Ludwig I. Graf von
Bayern: Margarete (Maultasch) Herzogin von
Brandenburg: Margarete (Maultasch) Markgräfin von
Tirol: Margarete (Maultasch) Gräfin von
Lichtenberg: Johann von
Glurns (Pr. Bozen, I), Gericht
Nonsberg (ital. Val di Non, Landschaft, Pr. Trento/Trient, I)
Pennede (Hof im ehem. Gericht Glurns, Pr. Bozen, I)
Tartsch (Gde. Mals, Pr. Bozen, I)
Tirol, Gefürstete Grafschaft: Grafen
Tirol (Schloss, Pr. Bozen, I)
Heimsteuer
Hof-Jungfrau
Morgengabe
Pfandverschreibung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:34 MESZ
CC0 1.0 Universell