Hermann Hoeffken, Richter zu Werden, macht mittels dieses besiegelten Gerichtsscheins bekannt, daß er auf Befehl des Herzogs Johann von Kleve mit dem herzoglichen Amtmann Jorien Asschebroick (Asschen-) ein Notgericht gehalten hat in der Sache des Abts von Werden gegen die Brüder Robert und Lutter Stael, die 14 Tage zuvor davon schriftlich benachrichtigt worden sind, und zwar wegen einer Fischerei in der Ruhr. Es handelt sich um das Wasser in der Ruhr von dem Bach Deele talwärts bis zum Bach Heespe. Dort sei allein das Kloster berechtigt zu fischen. Es ist nicht anders bekannt als daß dieses Wasser stets von dem Abt verpachtet und ausgegeben worden ist. Dagegen ist niemals Einspruch erhoben worden, weder von dem Ritter Pilgrim von der Leithen noch von den von Walsem noch von dem + Robert Staill. Als diese Artikel eingereicht wurden, hat der Abt im Gericht sagen lassen und begehrt, daß Hoefken die Leute durch den Gerichtsboten vorladen lassen solle und sie über die Artikel verhören sollen. Wenn einer der Vorgeladenen darüber vor dem sitzenden Gericht keine Auskunft geben wollte, solle er den Schaden ersetzen. Er hat zuerst geladen Hannes Prime, der als freier und unbescholtener Mann gilt, über 70 Jahre alt, an dem Wasser geboren und aufgewachsen. Der sagte, er und sein Vater, der etwa hundertjährig starb, hätten nur gehört, daß die Bäche Deele und Heespe rechte Grenzen des Klosters wären zwischen der Fischerei des Klosters und anderen Fischereien. Er sagte weiter, daß immer vier Fischer das Wasser zwischen den beiden Bächen in Pacht hatten seitens des Klosters. Es waren Pirinck, Johann Franck, der alte Hicking und dessen Sohn Johann tem Kair. Er habe manchmal beim Fischen in diesem Teil geholfen. Er hat nie gehört, daß jemand das behindert hätte. Jungfer Gisell Walszem soll erklärt haben, da der spick über ihr Land gehe, solle sie durchaus berechtigt sein zu fischen. Er sagte auch, daß der Propst von Werden Wilhelm von Reifferscheid einen Mann upper karen führen ließ, der dann Fischer des Herrn Pilgrim von der Leithe war. Der hieß Hans to Scepen und war etwa 100 Jahre alt. Der hatte ausgesagt, daß er sich zu seinen Zeiten um kein anderes Wasser kümmerte als das von der Deele aufwärts. Von der Deele abwärts hat das Wasser immer dem Kloster gehört bis zur Heespe. Hans Prime hat erklärt, dies sei seines Wissens richtig und er hat dies eidlich bekräftigt. Der andere Zeuge heißt Hermann Liderman, etwa 70 Jahre alt, frei und unbescholten. Er sagte aus, zu der Zeit, als der Erzbischof von Köln Broich belagerte, da war er Johann von der Leithens und Cracht Steckes Knecht, die in der Baldeney wohnten. Er half Johann Frank beim Fischen, der des Klosters Fischer war. Er fischte unbehelligt zwischen Deele und Heespe, ebenso in dem spycke, und hat dies eidlich bekräftigt. Der 3. Zeuge war der alte Johann to Kair, genannt der alte Hicking, über 70 Jahre alt. Der sagte aus, sein Vater und er hätten das fragliche Wasser immer in Pacht vom Kloster besessen, doch hat einige Male Herr Pilgrim gegen den Willen des Klosters im sgick gefischt. Er sagte weiter, das Stück der Ruhr, das nun die Stail in Pacht haben, hätte deren Vater Robert, früher Amtmann zu Werden, noch nicht in Pacht gehabt. Robert hat nun in dem sgick und in der Ruhr oberhalb der Deele gefischt. Johann war weiter bekannt, daß Herr Wilhelm von Reifferscheid den etwa 100 Jahre alten Hans to Scepen bei sich hatte. Er hat die Aussage. eidlich bekräftigt. Der 4. Zeuge nennt sich Herdt de Wise, frei, unbescholten, etwa 70 Jahre alt, an diesem Wasser aufgewachsen, wo er heute noch wohnt. Er sagte, es habe an der Deele und Heespe immer Grenzzeichen und Scheidungen gegeben zwischen der Fischerei des Klosters und der anderen Berechtigten. Er sagte, er sei Hans Frank beim Fischen behilflich gewesen. Pilgrim von der Leithen hatte einen Fischer für das Wasser, das jetzt die von Stail haben, der Arndt Mast hieß. Er hat dies eidlich bekräftigt. Der freie und unbescholtene Mann Wilhelm Markgreve, ungefähr 60 Jahre alt, sagte aus, er habe seit seinem zwölften Lebensjahr dem alten Hicking und dessen Vater beim Fischen geholfen im Bereich zwischen Deele und Heespe. Auch beim Fischen im spick hat er geholfen, worüber sich ebenfalls niemand beklagt hat. Das hat er eidlich bekräftigt, Gobel to Scepen, ein unbescholtener freier Mann, etwa 40 Jahre alt, sagte aus, daß er wohl 30 Jahre dem alten Hicking zwischen Deele und Heespe beim Fischen geholfen habe. Er habe vernommen, daß dieses Wasser stets den Herren von Werden gehört habe. Sein Vater habe, als er noch ein Schüsselwäscher des Pilgrim von der Leithen war, oft beim Fischen geholfen. Einmal fingen sie einen Hecht in der Deele, der einen Schild wert war, aber sie haben verheimlicht, daß sie den Fisch dort gefangen hatten. Er hat weiter von seinem Vater gehört, daß er, als er eines Tages in dem spick fischen wollte, den alten Hicking dort fischen sah und sich daraufhin still davongemacht hat. Tiel Markgrave in dem Hamme, ein freier unbescholtener Mann, der etwa 60 Jahre lang an dem Wasser gelebt hatte und oft dem alten Hicking beim Fischen half sowohl im spyck und in der Ruhr, wußte nur, daß die Ruhr zwischen Deele und Heespe dem Kloster Werden zuständig ist. Noltken Veltmann, ein unbescholtener Mann, hat ausgesagt, auch der alte Hans to Scepen, Fischer in dem Wasser, das jetzt den von Stail zusteht, habe die Rechte des Klosters in der Ruhr bestätigt. Da er erst 24 Jahre dort wohnt, wußte er nicht mehr darüber zu sagen. Hermann uppen Roede, ein freier unbescholtener Mann, etwa 70 Jahre alt, wußte nichts anders und sagte, er habe Johann tem Kair wohl 30 Jahre lang beim Fischen geholfen. Doch vor sechs öder sieben Jahren hätten ihm die Knechte des von Stail das Fischen verboten. Johann Wessel, ein Bürger zu Werden und Schöffe des dortigen Gerichts bezeugte, ein Jahr vor der Zeit, als Herzog Friedrich von Braunschweig im Stift Münster gefangen genommen wurde, sei er Diener und Knecht des alten Hicking gewesen und habe beim Fischenin der Ruhr in den angegebenen Grenzen geholfen; Widerspruch dagegen hat es nicht gegeben. Er hat auch später noch beim Fischen geholfen und hat auch gehört, daß seines Vaters Vettern das genannte Wasser wohl über 100 Jahre lang vom Kloster gepachtet hatten. Nach diesen Aussagen, denen von keiner Seite widersprochen wurde, hat der Abt das Urkundsgeld gezahlt, und verlangt, daß darüber ein Gerichtsschein ausgestellt werden sollte. - Der Richter und die beteiligten Schöffen Everhard Wittenhorst, Hinrik Zoellinck, Johann Sommer (Somer) und Johann Kock haben mit dem Schöffenamtssiegel gesiegelt. Umstand des Gerichts waren Cordt Asschebroick, Herbort von Heisingen, Johann Gans, der Gerichtsbote Evert Thomas und viele andere gute Leute. - Gegeven ... up manendach na s. Valentin.